Costa Rica - Investorenvisum
Costa Rica, eingebettet zwischen Pazifik und Karibik, fasziniert mit seiner beeindruckenden Naturvielfalt, politischer Stabilität und einem starken Fokus auf Nachhaltigkeit. Das Land zählt zu den wirtschaftlich dynamischsten Staaten Mittelamerikas und bietet Investoren attraktive Möglichkeiten – von Immobilien über Tourismus bis hin zu grüner Energie. Mit einem hohen Lebensstandard, einem transparenten Investorenvisum und einer strategischen Lage zwischen Nord- und Südamerika zieht Costa Rica Unternehmer, Kapitalanleger und Auswanderer aus aller Welt an.
Immobilien Investment
ab 150.000 USD
Investition in Unternehmen
ab 150.000 USD
Investition in Forstwirtschafltiche
Projekte ab 100.000 USD
Investition in Finanzanlagen ab 150.000 USD
Vorteile und Vergleich
Ablauf der Bewerbung
Anforderungen
Immobilien Investment
Häufige Fragen
Vorteile und Vergleich des costa-ricanischen Investorenvisums
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Immobilieninvestition
Immobilieninvestitionen in Costa Rica qualifizieren sich für das Investorenvisum ab einem Mindestwert von 150.000 USD. Dazu zählen der Erwerb von Grundstücken, Wohn- oder Gewerbeimmobilien, die nachweislich registriert und produktiv genutzt werden können. Diese Form der Kapitalanlage gilt als eine der stabilsten und am häufigsten gewählten Optionen für ausländische Antragsteller.
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Investition in ein Unternehmen
Mit einer Investition in ein lokales Unternehmen haben Sie die Möglichkeit, sich an einer bestehenden oder neu gegründeten Firma in Costa Rica zu beteiligen. Voraussetzung für das Investorenvisum ist eine Kapitalinvestition von mindestens 150.000 USD, die aktiv in den Geschäftsbetrieb eingebracht wird. Diese Form der Beteiligung fördert die lokale Wirtschaft und kann in verschiedenen Sektoren wie Handel, Dienstleistungen, Tourismus oder nachhaltige Entwicklung erfolgen.
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Forstwirtschafltiche Projekte
Investitionen in zertifizierte Wiederaufforstungsprojekte ab 100.000 USD qualifizieren sich ebenfalls für das Investorenvisum. Diese Projekte tragen aktiv zur ökologischen Nachhaltigkeit bei und werden von den costaricanischen Behörden als förderfähige Kapitalanlagen anerkannt. Voraussetzung ist, dass die Investition nachweislich in ein genehmigtes Forstprojekt fließt und produktiv umgesetzt wird.
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Finanzanlagen
Alternativ können auch Finanzanlagen unter bestimmten Voraussetzungen für das Investorenvisum in Costa Rica berücksichtigt werden. Dazu zählen Investitionen in Wertpapiere, Unternehmensanteile, Anleihen oder staatlich genehmigte Fonds, sofern diese in Costa Rica registriert und wirtschaftlich relevant sind. Die Mindestinvestitionssumme beträgt ebenfalls 150.000 USD, und die Anlage muss aktiv eingebracht sowie dokumentiert werden, um als produktive Investition zu gelten.
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Gültigkeitsdauer der Aufenthaltsgenehmigung
Die Aufenthaltserlaubnis wird zunächst für zwei Jahre erteilt und kann anschließend verlängert werden. Nach drei Jahren legalem Aufenthalt in Costa Rica – bei einer Mindestanwesenheit von 180 Tagen pro Jahr – besteht die Möglichkeit, eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen.
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Familienangehörige
Sie können Ehe- oder Lebenspartner sowie unverheiratete, finanziell abhängige Kinder unter 25 Jahren in Ihren Antrag aufnehmen. Kinder mit Behinderung sind ebenfalls zulässig, wenn sie dauerhaft betreuungsbedürftig sind.
Hinweis: Jede mitreisende Person muss einen separaten Antrag als abhängiger Familienangehöriger stellen. -

Steuervorteile
Investoren profitieren in Costa Rica von der territorialen Besteuerung, Steuerbefreiungen in Sonderwirtschaftszonen (Free Trade Zones) sowie von zeitlich begrenzten Steuererleichterungen für bestimmte Investitionsformen, etwa bei Immobilien- oder Unternehmensbeteiligungen mit wirtschaftlichem Nutzen. Costa Rica erhebt zudem keine generelle Vermögens- oder Erbschaftssteuer.
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Dauer der Bearbeitung
Die Bearbeitungszeit für den Antrag und die Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis beträgt in der Regel etwa 90 Tage. Je nach Vollständigkeit der Unterlagen und behördlicher Auslastung kann dieser Zeitraum jedoch variieren.
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Mindestaufenthalt
Für die temporäre und dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung ist eine Anwesenheitspflicht von mindestens 180 Tagen pro Jahr in Costa Rica erforderlich. Wird diese Mindestanwesenheit eingehalten, kann zu einem späteren Zeitpunkt die Staatsbürgerschaft beantragt werden.
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Physische Anwesenheit
Der Antrag für das Investorenvisum wird bei der Einwanderungsbehörde in Costa Rica eingereicht – entweder persönlich vor Ort oder über eine autorisierte Agentur mit Vollmacht. Erst nach Genehmigung des Antrags ist eine Einreise nach Costa Rica erforderlich, um die biometrischen Daten zu erfassen und die Aufenthaltskarte abzuholen.
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Studien- und Arbeitserlaubnis
Das Investorenvisum beinhaltet keine automatische Studien- oder Arbeitserlaubnis. Für ein Hochschulstudium ist eine separate Genehmigung erforderlich. Investoren dürfen jedoch eigene Geschäftsaktivitäten ausüben und passives Einkommen erzielen.
Kinder mit Aufenthaltsgenehmigung als abhängige Familienmitglieder haben uneingeschränkten Zugang zu öffentlichen und privaten Schulen in Costa Rica. -
Kapitalbewegung
Costa Rica erlaubt uneingeschränkte Kapitalbewegung für ausländische Investoren – Gewinne, Dividenden und Rückführungen können frei transferiert werden. Der Costa-Ricanische Colón (CRC) ist konvertierbar, und der Währungsumtausch erfolgt über regulierte Banken und Wechselstuben. Es bestehen keine Devisenkontrollen, und die Zentralbank verfolgt eine stabile Geldpolitik zur Absicherung von Wechselkurs und Inflation.
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​​Krankenversicherung
Für die Beantragung eines Investorenvisums ist kein Krankenversicherungsnachweis erforderlich. Nach Genehmigung des Visums ist jedoch die Registrierung bei der CCSS (Caja Costarricense de Seguro Social) – dem staatlichen Gesundheitssystem Costa Ricas – verpflichtend. Der Nachweis dieser Versicherung ist Voraussetzung für die Ausstellung der Aufenthaltskarte („Cédula de Residencia“).
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Staatsbürgerschaft
Nach sieben Jahren legalem Aufenthalt in Costa Rica besteht die Möglichkeit, die Staatsbürgerschaft zu beantragen. Voraussetzung dafür ist unter anderem das Bestehen eines Sprach- und Kulturtests in Spanisch sowie der Nachweis eines durchgehenden Wohnsitzes im Land.
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Doppelte Staatsbürgerschaft
Costa Rica erkennt doppelte Staatsangehörigkeit an. Wer eingebürgert wird, kann seine bisherige Staatsangehörigkeit behalten – sofern das Herkunftsland dies erlaubt.
Bewerbungs- und Bearbeitungsprozess
01 | Bewerbung und Einarbeitung:
Individuelle Beratung: Sie erhälten eine maßgeschneiderte Beratung von uns, um sicherzustellen, dass Sie alle Voraussetzungen erfüllen.
Überprüfung der Berechtigung: 100.000 USD oder 150.000 USD in einer qualifizierten Investition.
Antragsvorbereitung: Für die Antragstellung müssen die folgenden Dokumente vorbereitet werden:
Reisepass
Strafregisterauszug
Nachweis der getätigten Investition
Geburtsurkunde
Eheurkunde (falls zutreffend)
Notariell beglaubigtes Anschreiben
(enthält persönliche Angaben und Investitionsgrund)Zahlungsnachweis der Antragsgebühr
02 | Einreichung des Antrags:
Antragstellung: Das Visum kann entweder persönlich bei der Einwanderungsbehörde in Costa Rica oder aus dem Ausland remote beantragt werden.
Gebühren: Eine Antragsgebühr von 50 USD wird vor der Antragstellung auf das Konto der Banco de Costa Rica eingezahlt.
Zusätzliche Gebühren fallen nach Genehmigung an, darunter: 123 USD für die Ausstellung der Aufenthaltskarte und ein monatlicher CCSS-Beitrag von ca. 100–200 USD.
03 | Bearbeitung des Antrags:
Dokumentenprüfung: Die Einwanderungsbehörde prüft die Investitionsnachweise sowie persönliche Dokumente. Alle ausländischen Unterlagen müssen apostilliert und ins Spanische übersetzt sein. Eine Identitätsprüfung erfolgt im Rahmen der Antragstellung.
Bearbeitungszeit: Die Bearbeitung des Antrags für das Investorenvisum dauert in der Regel 90 Tage, abhängig von der Vollständigkeit der Unterlagen und dem aktuellen Bearbeitungsstand der Einwanderungsbehörde.
04 | Genehmigung:
Aufenthaltsgenehmigung: Nach Genehmigung erhält der Antragsteller eine zweijährige Aufenthaltsgenehmigung, die als elektronisches Dokument von der Einwanderungsbehörde ausgestellt wird.
Biometrische Datenerfassung: Die Erfassung biometrischer Daten erfolgt ausschließlich vor Ort in Costa Rica, beim Ministerium für öffentliche Sicherheit (Ministerio de Seguridad Pública).
Sozialversicherung (CCSS): Der Antragsteller muss sich bei der CCSS (Caja Costarricense de Seguro Social) anmelden. Hierfür sind ein Nachweis über Krankenversicherung sowie eine Einkommensdeklaration erforderlich, auf deren Basis der monatliche Beitrag berechnet wird.
Aufenthaltskarte (Cédula de Residencia): Die Aufenthaltskarte wird nach biometrischer Erfassung und CCSS-Anmeldung ausgestellt und muss persönlich abgeholt oder über eine autorisierte Agentur organisiert werden.
Besonderheiten über Costa Rica:
Costa Rica gewährt Investoren mit qualifizierter Kapitalanlage ab 150.000 USD einen direkten Zugang zur Aufenthaltsgenehmigung mit Option auf Daueraufenthalt und Staatsbürgerschaft.
Anforderungen an den Bewerber
Bewerber dürfen keine Vorstrafen haben und müssen ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis vorlegen.
Bewerber müssen bei Antragstellung nachweisen, dass eine qualifizierte Investition gemäß den gesetzlichen Vorgaben getätigt wurde.
Miteinbezogene Familienmitglieder müssen einen eigenen Antrag als abhängige Angehörige des Hauptantragstellers stellen.
Bewerber müssen nach Genehmigung des Visums einreisen und sich innerhalb der vorgesehenen Frist im Land melden.
Bewerber müssen sich beim staatlichen Gesundheitssystem CCSS registrieren, um die Aufenthaltskarte zu erhalten.
Immobilien Investment
Keine Besteuerung ausländischer Einkünfte
Qualifizierende Investitionen ab 100.000 USD bzw. 150.000 USD
90 Tage bis zum Erhalt des Investorenvisums
Daueraufenthaltsgenehmigung ist nach 3 Jahren erhältlich
FAQ zu Costa Rica
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Das Visum ist zunächst 2 Jahre gültig und kann bei fortbestehender Investition unbegrenzt verlängert werden.
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Ja. Nach 3 Jahren legalem Aufenthalt mit dem Investorenvisum können Sie eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung (Residencia Permanente) beantragen.
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Nach 7 Jahren Aufenthalt mit einer Mindestanwesenheit von 183 Tagen pro Jahr können Sie die costaricanische Staatsbürgerschaft beantragen.
Voraussetzung dafür ist das Bestehen eines Sprach- und Kulturtests sowie zwei lokale Referenzen, die Ihre Integration und Ihren Lebensmittelpunkt in Costa Rica bestätigen. -
Investition ab 150.000 USD in Grundstücke, Wohn- oder Gewerbeimmobilien
Investition ab 150.000 USD in ein lokales Unternehmen, z. B. in den Bereichen Handel, Dienstleistungen, Tourismus oder nachhaltige Entwicklung
Investition ab 150.000 USD in Wertpapiere, Unternehmensanteile, Anleihen oder staatlich genehmigte Fonds
Investition ab 100.000 USD in genehmigte forstwirtschaftliche Projekte mit SETENA-Zulassung
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Die Aufenthaltsgenehmigung basiert auf einer aktiven Investition. Bei Rückzug oder Verkauf der Investition kann die Verlängerung verweigert oder der Aufenthaltsstatus entzogen werden.
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Costa Rica erhebt Steuern ausschließlich auf im Inland erzielte Einkünfte. Einkommen aus dem Ausland bleibt steuerfrei, sofern Sie in Costa Rica nicht steuerlich ansässig sind (d. h. weniger als 183 Tage pro Jahr im Land verbringen).
Allerdings kann Ihr Heimatstaat eine Welteinkommensbesteuerung vorsehen. In diesem Fall sind auch Einkünfte aus Costa Rica im Heimatland steuerlich relevant. Es empfiehlt sich, ein mögliches Doppelbesteuerungsabkommen zu prüfen und gegebenenfalls steuerliche Beratung in Anspruch zu nehmen. -
Sie müssen zur Antragstellung des Investorenvisums nicht persönlich in Costa Rica sein – der Antrag kann auch über eine bevollmächtigte Person oder Anwaltskanzlei vor Ort eingereicht werden. Allerdings ist Ihre persönliche Anwesenheit später erforderlich, insbesondere für die biometrische Erfassung, die Anmeldung bei der Sozialversicherung (CCSS) und die Abholung der Aufenthaltskarte (Cédula de Residencia).
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Ja, für die Verlängerung ist in der Regel eine persönliche Anwesenheit in Costa Rica erforderlich, insbesondere zur erneuten biometrischen Erfassung und ggf. zur Vorlage aktualisierter Nachweise über die fortbestehende Investition.
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Nach Einreichung aller erforderlichen Unterlagen und Prüfung durch die Einwanderungsbehörde wird die Aufenthaltsgenehmigung elektronisch erteilt. Anschließend erfolgt die Ausstellung der Aufenthaltskarte, die persönlich oder über eine bevollmächtigte Agentur abgeholt werden kann.