Griechenland - Permanent Residence Permit for Investors
Griechenland, die Wiege der westlichen Zivilisation, begeistert mit seiner einzigartigen Mischung aus antiker Geschichte, wunderschönen Inseln und mediterranem Lebensstil. Von den pulsierenden Städten Athen und Thessaloniki bis hin zu den idyllischen Stränden der Ägäis bietet das Land eine unvergleichliche Lebensqualität. Mit attraktiven Investitionsprogrammen, steuerlichen Anreizen und einer florierenden Tourismusbranche zieht Griechenland zunehmend Investoren und Unternehmer an.
Immobilien Investment
ab 400.000 EUR
Immobilienleasing ab einem Gesamtwert von 250.000 EUR
Investitionen in Kapital, Anleihen oder Unternehmen
ab 500.000 EUR
Investition in Immobilienfonds ab 350.000 EUR
Vorteile und Vergleich
Ablauf der Bewerbung
Anforderungen
Immobilien Investment
Häufige Fragen
Vorteile und Vergleich des griechischen Golden Visa
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Immobilieninvestition - Standort
Die Höhe der Mindestinvestition richtet sich nach Standort und Immobilientyp:
- 800.000 EUR in gefragten Regionen und auf Inseln mit über 3.100 Einwohnern. Die Immobilie muss mindestens 120 m² groß sein.
- 400.000 EUR in weniger dicht besiedelten Gebieten. Auch hier sind mindestens 120 m² erforderlich. -
Immobilieninvestition - Typ & Status
Die Mindestinvestition von 250.000 EUR gilt für bestimmte Immobilientypen:
- Umgewandelte Gewerbeimmobilien: Die Umwandlung in Wohnraum muss zum Zeitpunkt der Antragstellung abgeschlossen sein.
- Immobilien mit historischem oder kulturellem Wert: Restaurierung oder Bau müssen bereits abgeschlossen sein, wenn der Antrag eingereicht wird. -
Immobilienleasing
Für das Golden Visa Programm können auch Leasingverträge anerkannt werden. Voraussetzung: Ein 10-Jahres-Vertrag mit einem Gesamtwert von mindestens 250.000 EUR, der vollständig im Voraus bezahlt wird. In gefragten Regionen wie Athen, Thessaloniki oder Mykonos liegt die Mindestgrenze bei 500.000 EUR.
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Kapitaleinlage
Eine Kapitaleinlage von 500.000 EUR auf ein griechisches Bankkonto oder bei einem nationalen Kreditinstitut ist zulässig. Die Einlage muss mindestens ein Jahr gehalten werden und eine automatische Verlängerung beinhalten.
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Staatsanleihen
Investitionen ab 500.000 EUR in griechische Staatsanleihen mit einer Mindestlaufzeit von drei Jahren qualifizieren ebenfalls für das Golden Visa.
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Investmentfonds
Eine Mindestinvestition von 350.000 EUR in Fonds, die ausschließlich in Griechenland investieren, wird anerkannt. Diese Fonds müssen in Aktien griechischer Unternehmen, Unternehmensanleihen oder Staatsanleihen investieren.
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Investition in ein Unternehmen
Du kannst mindestens 500.000 EUR in ein griechisches Unternehmen, eine Immobilien-Investmentgesellschaft oder einen Fonds mit Fokus auf Griechenland investieren. Auch eine Investition von 800.000 EUR in Aktien oder Unternehmensanleihen, die an regulierten griechischen Börsen gehandelt werden, ist möglich.
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Erwerb von Land
Wenn dein Grundstück für ein Entwicklungsprojekt vorgesehen ist (z. B. ein Neubau oder eine geplante Immobilie), kann es für das Golden Visa Programm in Griechenland anerkannt werden – vorausgesetzt, bestimmte Bedingungen werden erfüllt.
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Gültigkeitsdauer der Aufenthaltsgenehmigung
Die Aufenthaltsgenehmigung sowie die entsprechende Karte sind jeweils fünf Jahre gültig und können unbegrenzt verlängert werden, solange du deine Investition beibehältst.
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Dauer der Bearbeitung
Die Bearbeitungszeit des Antrags bis zum Erhalt der Aufenthaltsgenehmigung beträgt in der Regel 2 bis 4 Monate.
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Physische Anwesenheit
Den Antrag kannst du entweder persönlich in Griechenland, beim Konsulat oder durch einen rechtlichen Vertreter einreichen. Für die biometrischen Daten musst du selbst erscheinen, entweder im Konsulat deines Landes oder in Griechenland.
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Familienangehörige
Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner, Kinder unter 21 sowie die Eltern des Hauptantragstellers oder der Partnerin bzw. des Partners können in den Antrag aufgenommen werden.
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Visafreies Reisen
Mit dem griechischen Golden Visa kannst du visumfrei in alle 29 Schengen-Staaten reisen und dich dort bis zu 90 Tage innerhalb von 180 Tagen aufhalten.
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Mindestaufenthalt
Für das Golden Visa ist kein Mindestaufenthalt in Griechenland erforderlich. Ab einem Aufenthalt von über 183 Tagen pro Jahr giltst du dort steuerlich als ansässig.
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Steuervorteile
Das Non-Dom-Regime in Griechenland: Bei einer Investition von 500.000 € wird das weltweite Einkommen pauschal mit 100.000 € jährlich besteuert – für bis zu 15 Jahre und auch auf Familienmitglieder ausweitbar. Ausländische Rentner zahlen 7 % auf ihr weltweites Einkommen, ebenfalls für 15 Jahre. Zusätzlich entfallen Vermögens-, Schenkungs- und Erbschaftssteuern sowie Quellensteuer auf ausländische Einkünfte für Nicht-Residenten.
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Kapitalbewegung
Ausländische Investoren und Golden Visa-Inhaber können Kapital frei nach Griechenland transferieren, Immobilien erwerben und Gewinne legal ins Ausland überweisen – ohne Devisenkontrollen, sofern alle steuerlichen und geldwäscherechtlichen Vorgaben erfüllt sind.
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Krankenversicherung
Für das Golden Visa Programm ist eine Krankenversicherung erforderlich – entweder griechisch oder international, sofern sie in Griechenland gültig und anerkannt ist. Sie muss alle Gesundheits- und Sicherheitsrisiken abdecken, einschließlich Notfällen und Krankenhausaufenthalten.
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Studien- und Arbeitserlaubnis
Golden Visa-Inhaber dürfen in Griechenland nicht arbeiten – dafür ist eine separate Arbeitserlaubnis nötig. Du kannst jedoch ein Unternehmen gründen, Anteile halten und als Gesellschafter oder Vorstandsmitglied auftreten, solange du keine ausführende Funktion übernimmst. Der Zugang zum öffentlichen Bildungssystem ist uneingeschränkt möglich.
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Daueraufenthaltserlaubnis
Das Golden Visa gewährt eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis, die alle fünf Jahre erneuert werden muss. Dafür musst du deine Investition aufrechterhalten und vollständiger Eigentümer bleiben. Falls dein Antrag auf Immobilienleasing basiert, stelle sicher, dass dein Vertrag gültig bleibt und den Anforderungen entspricht.
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Staatsbürgerschaft
Nach sieben Jahren legalem Aufenthalt kannst du die griechische Staatsbürgerschaft beantragen. Dafür musst du eine Sprachprüfung bestehen und deine Integration in die griechische Gesellschaft nachweisen – zum Beispiel durch Steuerzahlungen oder einen Wohnsitznachweis über mehrere Jahre.
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Doppelte Staatsbürgerschaft
Griechenland erlaubt die doppelte Staatsbürgerschaft. Du kannst deine ursprüngliche Nationalität behalten und gleichzeitig die Vorteile der griechischen Staatsbürgerschaft nutzen – sofern dein Herkunftsland dies ebenfalls zulässt.
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Wehrpflicht
Griechenland hat eine Wehrpflicht für männliche Staatsbürger, die derzeit neun Monate dauert. Wenn du zwischen 18 und 45 Jahre alt bist und die Staatsbürgerschaft annimmst, unterliegst du grundsätzlich der Wehrpflicht – sofern keine Ausnahmeregelung greift.
Bewerbungs- und Bearbeitungs-Prozess
01 | Bewerbung und Einarbeitung:
Individuelle Beratung: Du erhältst eine individuelle Beratung von uns.
Überprüfung der Berechtigung: Die Kriterien für eine der folgenden Kategorien müssen erfüllt sein:
Immobilieninvestition
Immobilienleasing
Kapitaleinlagen
Staatsanleihen
Investmentfonds
Investition in ein Unternehmen
Griechische Steuernummer (AFM): Für Immobilienkäufe und Überweisungen brauchst du eine AFM, die du beim Finanzamt oder über deinen rechtlichen Vertreter beantragen kannst.
Griechisches Bankkonto: Du musst ein griechisches Bankkonto eröffnen, da Investitionstransaktionen in der Regel über dieses abgewickelt werden.
Investition abschließen: Tätige eine Investition in eine der qualifizierenden Optionen, um den Antrag auf das Golden Visa abzuschließen.
02 | Einreichung des Antrags:
Der Antrag kann persönlich in Griechenland, über das zuständige Konsulat oder durch einen bevollmächtigten Vertreter eingereicht werden.
Folgende Dokumente müssen dem Antrag beigefügt werden:
Passfotos
Gültiger Reisepass
Nachweis der Investition
Nachweis der finanziellen Mittel
Polizeiliches Führungszeugnis
Griechische Steuernummer (AFM)
Ärztliches Attest (keine ansteckenden Krankheiten)
Zahlungsnachweis der Antragsgebühr
Lebenslauf (falls zutreffend, je nach Investitionsart)
Eheurkunde (falls zutreffend)
Geburtsurkunden der Kinder (falls zutreffend)
Gebührenzahlung: Die Bearbeitungsgebühr beträgt 2.000 € für den Hauptantragsteller und 150 € für jede begleitende Person.
Weitere Kosten entstehen im Zusammenhang mit der Antragstellung, etwa für Übersetzungen, Beglaubigungen oder die Beschaffung erforderlicher Dokumente.
03 | Bearbeitung der Dokumente und des Antrags:
Der Antrag wird entweder direkt bei den griechischen Einwanderungsbehörden oder über einen zugelassenen Dienstleister eingereicht.
Nach der Antragstellung erhältst du eine vorläufige Aufenthaltserlaubnis, mit der du während der Bearbeitungszeit in Griechenland bleiben darfst.
Für die Abgabe deiner biometrischen Daten erhältst du einen Termin. Dafür ist deine persönliche Anwesenheit in Griechenland erforderlich.
04 | Genehmigung & Aufenthaltskarte:
Nach der Genehmigung wird das Golden Visa in Form einer elektronischen Aufenthaltserlaubnis ausgestellt.
Besonderheiten in Griechenland:
Das Golden Visa in Griechenland erfordert eine einmalige persönliche Anwesenheit zur Erfassung biometrischer Daten und kann verlängert werden, solange die Investition bestehen bleibt.
Anforderungen an den Bewerber
Hautpantragsteller müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
Bewerber müssen Staatsangehörige eines Nicht-EU-/EWR-Landes sein.
Bewerber ein polizeiliches Führungszeugnis ohne Eintragungen vorweisen.
Bewerber müssen eine Krankenversicherung mit vollständiger Deckung in Griechenland nachweisen.
Bewerber müssen durch ein ärztliches Attest nachweisen, dass sie keine ansteckende Krankheit haben.
Bewerber müssen den Investitionsbetrag aufrechterhalten, um die Visa-Bedingungen zu erfüllen.
Bewerber müssen zeigen, dass sie und ihre Familie finanziell unabhängig sind.
Immobilien Investment
Keine Mindestaufenthalt erforderlich
Mindesthaltedauer der Immobilie: 5 Jahre
Visumfreies Reisen in alle 29 Schengen-Staaten
FAQ zu Griechenland
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Das Golden Visa und die damit verbundene Aufenthaltskarte sind fünf Jahre gültig.
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Das Golden Visa gewährt eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis, die alle fünf Jahre verlängert werden muss. Die Genehmigung kann erneuert werden, solange du deine Investition beibehältst.
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Ja, nach sieben Jahren legalem Aufenthalt kannst du die griechische Staatsbürgerschaft beantragen - vorausgesetzt, du erfüllst die Bedingungen:
Nachweis von Sprachkenntnissen auf B1-Niveau
Bestehen des Einbürgerungstests
Interview zur Integration
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Die Mindestinvestition hängt von der gewählten Option ab:
250.000 € für Immobilienleasing
350.000 € in Immobilienfonds
400.000 € für Immobilieninvestitionen
500.000 € in Kapital, Anleihen oder Unternehmen
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Ja, Off-Plan-Immobilien werden grundsätzlich anerkannt, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind:
Mindestinvestition von 400.000 € (bzw. 800.000 € in begehrten Lagen)
Immobilie ist Teil eines genehmigten Bauprojekts
Notarieller Kaufvertrag mit Zahlungsnachweis und Bauzusage
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Wenn du deine Investition – etwa eine Immobilie, Aktien, Anleihen oder Kapitalanlagen – verkaufst oder liquidierst, verlierst du dein Golden Visa.
Die Verlängerung des Visums ist direkt an das Fortbestehen der Investition gebunden. Solange du die Anforderungen erfüllst und deine Investition beibehältst, kannst du dein Visum und damit deine Aufenthaltsgenehmigung in Griechenland verlängern.
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Falls du in Griechenland steuerlich ansässig wirst, kannst du vom Non-Dom-Status profitieren, der ausländischen Investoren und Rentnern attraktive steuerliche Vorteile bietet. Besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Griechenland und deinem Heimatland, wird eine doppelte Besteuerung vermieden – du zahlst dann nur in einem Land Steuern auf dasselbe Einkommen.
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Ja, für die Verlängerung deines Golden Visums musst du in Griechenland persönlich anwesend sein – zur Verifizierung deiner Investition und Identität.
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Das Golden Visa wird nach Genehmigung deines Antrags in Form einer elektronischen Aufenthaltserlaubnis ausgestellt.