Indonesien - Golden Visa
Indonesien zählt zu den dynamischsten Volkswirtschaften Südostasiens und verbindet politisch stabile Rahmenbedingungen mit einem stetig wachsenden Binnenmarkt. Der Inselstaat bietet eine strategische Lage zwischen Asien und Australien, eine junge, konsumstarke Bevölkerung und vielfältige Chancen in Bereichen wie Infrastruktur, Digitalisierung und erneuerbare Energien. Für internationale Investoren entsteht dadurch ein attraktives Umfeld mit langfristigen wirtschaftlichen Perspektiven.
Digitaler Antrag ohne Vorsprache vor der Einreise
Keine Mindestaufenthaltspflicht während der Visumsdauer
350.000 USD Mindestinvestition für ein 5-Jahres-Visum
700.000 USD Mindestinvestition für ein 10-Jahres-Visum
Vorteile und Vergleich
Ablauf der Bewerbung
Anforderungen
Immobilien Investment
Häufige Fragen
Vorteile und Vergleich des Indonesien Golden Visa Programms
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Einzelinvestoren
Eine Mindestinvestition von 2,5 Mio. USD in die Gründung eines Unternehmens in Indonesien ermöglicht ein 5‑jähriges Golden Visa. Bei 5 Mio. USD erhältst du ein 10‑jähriges Aufenthaltsrecht. Diese Option richtet sich an ausländische Gründer, die aktiv zur wirtschaftlichen Entwicklung Indonesiens beitragen möchten.
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Unternehmensinvestoren
Unternehmen, die mindestens 25 Mio. USD in die Gründung oder Erweiterung eines indonesischen Unternehmens investieren, können ihre Führungskräfte (z. B. Direktoren oder Kommissare) für ein 5‑jähriges Golden Visa qualifizieren. Bei 50 Mio. USD verlängert sich das Aufenthaltsrecht auf 10 Jahre.
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Finanzanlagen: Staatsanleihen, Aktien, Einlagen
Einzelpersonen, die mindestens 350 Tsd. USD in indonesische Staatsanleihen, Aktien börsennotierter Unternehmen oder Bankeinlagen investieren, erhalten ein 5‑jähriges Golden Visa. Bei 700 Tsd. USD verlängert sich die Gültigkeit auf 10 Jahre. Diese Option eignet sich besonders für passive Investoren mit langfristigem Interesse an Indonesien.
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Globales Talent
International anerkannte Fachkräfte können ein Golden Visa ohne finanzielle Investition erhalten, sofern sie außergewöhnliche Expertise nachweisen und von einer indonesischen Behörde unterstützt werden. Diese Kategorie richtet sich an hochqualifizierte Personen aus Wissenschaft, Technologie, Innovation, Kultur oder Kunst, deren Tätigkeit einen strategischen Mehrwert für Indonesien bietet.
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Gültigkeitsdauer der Aufenthaltsgenehmigung
Das Golden Visa wird je nach Investitionshöhe oder Kategorie für 5 oder 10 Jahre ausgestellt. Die Gültigkeit bleibt bestehen, solange die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind und der Status regelmäßig aktualisiert wird. Eine Verlängerung erfolgt nach denselben Kriterien wie bei der Ersterteilung.
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Familienangehörige
Familienangehörige können in das Programm aufgenommen werden, müssen jedoch ihren eigenen Antrag stellen. Die Kosten für ein „abhängiges“ Golden Visa („Family Dependent“) liegen derzeit bei rund 1.935 € für eine Laufzeit von 5 Jahren und etwa 2.795 € für 10 Jahre pro Familienmitglied.
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Steuervorteile
Neu ansässige Ausländer profitieren von einer vierjährigen Übergangsregelung: In dieser Zeit wird nur Einkommen aus indonesischen Quellen besteuert; erst danach greift die weltweite Steuerpflicht. Die Einkommensteuer ist progressiv (5–35 %), die Körperschaftsteuer beträgt 22 %. Diese Regelungen gelten unabhängig vom Golden‑Visa‑Status.
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Dauer der Bearbeitung
Ein Standardantrag aus dem Ausland dauert in der Regel 15–20 Arbeitstage, im Expressverfahren etwa 10–12 Tage. Die Umwandlung eines bestehenden Visums innerhalb Indonesiens benötigt meist 4–6 Wochen; für Familienangehörige („Family Dependent“) beträgt die Bearbeitungszeit häufig 8–10 Wochen.
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Mindestaufenthalt
Indonesien verlangt weder vor noch während der Antragstellung eine Mindestaufenthaltsdauer. Investoren, die das Golden Visa über eine Firmengründung erhalten, müssen die zugesagte Kapitalinvestition jedoch innerhalb von 90 Tagen nach ihrer Einreise tätigen.
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Physische Anwesenheit
Für die Antragstellung ist keine persönliche Vorsprache erforderlich; sie erfolgt vollständig online über das indonesische Immigrationsportal. Vor der Einreise muss eine digitale Arrival Card ausgefüllt werden.
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Studien- und Arbeitserlaubnis
Golden‑Visa‑Inhaber dürfen je nach Kategorie arbeiten oder studieren; eine automatische Arbeits‑ oder Studienerlaubnis besteht jedoch nicht in allen Fällen. Familienangehörige („Dependents“) erhalten zwar ein Aufenthaltsrecht, jedoch keine eigene Arbeits‑ oder Studienerlaubnis.
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​​Krankenversicherung
Für das Golden Visa ist keine Krankenversicherung als formale Voraussetzung vorgeschrieben. Eine Police kann jedoch im Rahmen der allgemeinen Aufenthaltspflichten oder bei späteren behördlichen Aktualisierungen sinnvoll sein.
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Staatsbürgerschaft
Das indonesische Golden Visa führt nicht zu einer späteren Einbürgerung. Indonesien erlaubt grundsätzlich keine doppelte Staatsbürgerschaft und bietet für ausländische Investoren keinen regulären Weg zur indonesischen Staatsangehörigkeit, unabhängig von der Aufenthaltsdauer.
Bewerbungs- und Bearbeitungs-Prozess
01 | Bewerbung und Einarbeitung:
Individuelle Beratung: Du erhältst eine maßgeschneiderte Beratung von uns, um sicherzustellen, dass du alle Voraussetzungen erfüllst.
Überprüfung der Berechtigung: Wir prüfen ob du die Anforderungen deiner gewählten Golden-Visa-Kategorie erfüllst und welche Investitionsform für dich infrage kommt. Zu den zulässigen Optionen gehören:
Finanzinvestitionen (z.B. Staatsanleihen, Bankeinlagen)
Unternehmensinvestitionen (Firmengründung oder Kapitalerhöhung)
Investitionen über juristische Personen
Global Talent / Personage (qualifikationsbasierte Kategorie)
Antragsvorbereitung: Je nach Kategorie können die erforderlichen Dokumente variieren:
Gültiger Reisepass
Passfoto
Nachweis der Investition/Investitionszusage
Unternehmesunterlagen (bei Firmengründung)
Finanznachweise
Kontakt- und Aufenthaltsdaten
02 | Einreichung des Antrags:
Der Antrag wird remote über das Immigrationsportal der indonesischen Generaldirektion für Immigration eingereicht.
Erforderliche Dokumente:
Siehe Angaben unter „Antragsvorbereitung“
Gebührenzahlung: Die staatlichen Gebühren werden direkt im Online-Portal bezahlt. Die Höhe richtet sich nach der gewählten Golden-Visa-Kategorie (5 oder 10 Jahre).
03 | Bearbeitung der Dokumente und des Antrags:
Die Immigration prüft die Unterlagen, führt Sicherheits- und Hintergrundschecks durch und bestätigt die Investitionsnachweise.
Bei Unternehmensinvestitionen wird zusätzlich die geplante Kapitalisierung bewertet.
Die Bearbeitungszeit hängt von der Kategorie ab und liegt meist zwischen 10 und 20 Arbeitstagen.
04 | Genehmigung & Aushändigung der Aufenthaltskarte:
Nach Genehmigung wird das elektronische Visum (e-Visa) ausgestellt und per E-Mail übermittelt. Bei der Einreise nach Indonesien wird das Visum aktiviert und führt zur Ausstellung der Aufenthaltskarte (KITAS) durch die Generaldirektion für Immigration.
Die biometrische Daten werden in einem lokalen Immigrationsbüro (Kantor Imigrasi) erfasst.
Die Aufenthaltskarte wird anschließend digital bereitgestellt und kann über das Immigrationsportal abgerufen werden.
Besonderheiten in Indonesien:
Das indonesische Golden Visa bietet einen vollständig digitalen Antragsprozess und gewährt direkt einen langfristigen Aufenthaltstitel über 5 oder 10 Jahre ohne Mindestaufenthaltspflicht.
Anforderungen an den Bewerber
Der Bewerber muss einen gültigen Reisepass mit ausreichender Restgültigkeit vorweisen.
Der Bewerber muss eine Investition in der vorgeschriebenen Höhe nachweisen oder verbindlich zusagen.
Persönliche und finanzielle Unterlagen müssen vollständig und den Vorgaben der Immigration entsprechend eingereicht werden.
Die Herkunft der Mittel muss bei Bedarf transparent belegt werden.
Der Bewerber darf keine sicherheitsrelevanten oder straftlichen Ausschlussgründe aufweisen.
FAQ zu Indonesien
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Das Golden Visa wird je nach Investitionshöhe für 5 oder 10 Jahre ausgestellt und umfasst eine gleich lange Aufenthaltsgenehmigung (KITAS).
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Eine direkte Daueraufenthaltserlaubnis ist nicht vorgesehen; nach Ablauf kann das Golden Visa jedoch erneuert werden, sofern die Voraussetzungen weiterhin erfüllt sind.
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Das Golden Visa führt nicht zur Staatsbürgerschaft, und Indonesien erlaubt grundsätzlich keine doppelte Staatsbürgerschaft.
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Zulässig sind Finanzinvestitionen, Unternehmensinvestitionen über eine PT PMA, Investitionen über juristische Personen sowie die Global‑Talent‑Kategorie.
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Die Investition muss während der gesamten Gültigkeitsdauer des Golden Visa aufrechterhalten werden.
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Das Golden Visa allein begründet keine automatische Steuerpflicht in Indonesien; steuerlich relevant wird erst ein tatsächlicher steuerlicher Wohnsitz oder Aufenthalt über 183 Tage.
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Ja, für die Verlängerung bzw. erneute KITAS-Aktivierung ist eine persönliche Vorsprache bei der Immigration erforderlich.
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Die Bearbeitung dauert in der Regel 10-20 Arbeitstage, abhängig von Kategorie und Vollständigkeit der Unterlagen.
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Der Antrag wird komplett remote eingereicht; nach Genehmigung erhälst du das e-Visa, reist ein und aktivierst dein KITAS bei der Immigration.