Italien - Investor Visa

Italien steht für zeitlose Eleganz, kulturellen Reichtum und wirtschaftliche Vielfalt – ein Land, das Tradition und Innovation auf einzigartige Weise verbindet. Von historischen Städten über mediterrane Lebensart bis hin zu strategischen Investitionsmöglichkeiten bietet Italien ein Umfeld, das Lebensqualität und unternehmerisches Potenzial vereint. Mit attraktiven steuerlichen Regelungen und dem Investorenvisum eröffnet sich ein stabiler Weg zu langfristigem Aufenthalt und europäischer Mobilität.

Investition in Startups:
Ab 250.000 EUR

Philanthropische Spende:
Ab 1.000.000 EUR

Investition in Staatsanleihen:
Ab 2.000.000 EUR

Investition in Unternehmen:
Ab 500.000 EUR

Steuervorteile:
Flat-Tax-Regime

Doppelte Staatsangehörigkeit

Vorteile und Vergleich

Ablauf der Bewerbung

Anforderungen

Immobilien Investment

Häufige Fragen

Vorteile und Vergleich des italienischen Golden Visa

  • Investition in Start-ups

    Investor*innen können Anteile oder Beteiligungen an einem innovativen Start-up in Italien erwerben, das von den zuständigen Behörden genehmigt wurde. Die Mindestinvestition beträgt 250.000 EUR, und ein Geschäftsplan muss vorgelegt werden.

  • Investition in Unternehmen

    Investor*innen können Anteile oder Beteiligungen an einem Unternehmen kaufen, das seinen Sitz in Italien hat und dort tätig ist. Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss das italienische Unternehmen mindestens einen Jahresabschluss eingereicht haben. Die Mindestinvestition liegt bei 500.000 EUR.

  • Philanthropische Spende

    Eine Investition von mindestens 1.000.000 EUR muss in ein Projekt von öffentlichem Interesse fließen – beispielsweise in Bereichen wie Kultur, Bildung, wissenschaftliche Forschung, Migrationsmanagement oder die Erhaltung des kulturellen und natürlichen Erbes.

  • Investition in Staatsanleihen

    Der Erwerb von Staatsanleihen wie CCT, CCTeu, CTZ, BTP und BTP ITALIA qualifiziert für das Investor Visa. Diese Anleihen müssen eine Mindestlaufzeit von zwei Jahren aufweisen und attraktive Renditen bieten. Die erforderliche Mindestinvestition beträgt 2.000.000 EUR.

  • Immobilien- und Landerwerb

    Nicht-EU-Bürger können Immobilien und Grundstücke in Italien erwerben, sofern zwischen Italien und ihrem Herkunftsland eine Vereinbarung auf Grundlage des Reziprozitätsprinzips besteht. Allerdings gelten Immobilien- oder Grundstückskäufe nicht als qualifizierende Investitionen im Rahmen des italienischen Golden Visa-Programms.

  • Gültigkeitsdauer der Aufenthaltsgenehmigung

    Die Aufenthaltskarte im Rahmen des Investorenvisums ist 2 Jahre gültig und kann um weitere 3 Jahre verlängert werden. Der Antrag auf Verlängerung muss mindestens 60 Tage vor Ablauf des aktuellen Aufenthaltstitels gestellt werden.

  • Daueraufenthaltsgenehmigung

    Nach 5 Jahren ununterbrochenem und rechtmäßigem Aufenthalt in Italien kann eine Daueraufenthaltsgenehmigung beantragt werden. Diese ist zeitlich unbefristet gültig. Die zugehörige Aufenthaltskarte muss alle zehn Jahre erneuert werden. Voraussetzung: Die Investition muss über den gesamten Zeitraum von fünf Jahren aufrechterhalten werden, um den Antrag auf Daueraufenthalt stellen zu können.

  • Familienangehörige

    Gesetzlich verheiratete Ehepartner*innen sowie Kinder unter 18 Jahren können im Rahmen des Golden Visa-Programms mit aufgenommen werden. Auch volljährige, wirtschaftlich abhängige Kinder sowie unterhaltsberechtigte Eltern können im Antrag berücksichtigt werden.

  • Steuervorteile

    Italien bietet ein Flat-Tax-Regime für vermögende Personen: Statt regulärer Besteuerung fällt eine Pauschalsteuer von 100.000 € jährlich auf ausländische Einkünfte an. Familienmitglieder können für jeweils 25.000 € eingebunden werden; die Regelung gilt bis zu 15 Jahre.

  • Visafreies Reisen

    Inhaber*innen des italienischen Investorenvisums können visumfrei in die 29 Schengen-Staaten reisen und sich dort bis zu 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen aufhalten.

  • Dauer der Bearbeitung

    Vor der Beantragung des Investorenvisums müssen Antragsteller*innen zunächst online eine Nulla Osta beantragen. Die Bearbeitungszeit beträgt 30 bis 60 Tage. Nach Erhalt der Nulla Osta kann der Antrag auf das Investor Visum eingereicht werden. Die Bearbeitung des Visumantrags dauert in der Regel 3 bis 6 Monate.

  • Mindestaufenthalt

    Für die Aufrechterhaltung des italienischen Investorenvisums ist kein Mindestaufenthalt im Land erforderlich.

    Wer sich jedoch mehr als 183 Tage pro Jahr in Italien aufhält, gilt dort als steuerpflichtig.

  • Physische Anwesenheit

    Der Visumantrag wird bei der italienischen Botschaft oder dem zuständigen Konsulat in deinem Wohnsitzgebiet eingereicht. Nach Genehmigung musst du innerhalb von sechs Monaten nach Italien einreisen, um die Investition zu tätigen und deine Aufenthaltserlaubnis zu beantragen.

  • Studien- und Arbeitserlaubnis

    Inhaber*innen des Investorenvisums dürfen in Italien uneingeschränkt arbeiten – sowohl angestellt als auch selbstständig. Kinder und andere berechtigte Familienangehörige haben Zugang zu sämtlichen Bildungseinrichtungen – von der Grundschule bis zur Universität.

  • Freiheit der Kapitalbewegung

    In Italien besteht volle Kapitalverkehrsfreiheit. Investitionen, Überweisungen und Zahlungen sind ohne Einschränkungen möglich. Es gelten keine klassischen Devisenkontrollen, sowohl innerhalb der EU als auch gegenüber Drittstaaten.

  • ​​Krankenversicherung

    Für die Beantragung des Visums ist eine internationale oder italienische Krankenversicherung erforderlich, die medizinische Kosten, Krankenhausaufenthalte und Notfälle abdeckt. Diese muss bereits vor der Einreise aktiv sein und die gesamte Aufenthaltsdauer abdecken.

  • Staatsbürgerschaft

    Nach zehn Jahren rechtmäßigen Aufenthalts in Italien kann die italienische Staatsangehörigkeit beantragt werden. Dafür ist in der Regel ein Sprachtest auf B1-Niveau erforderlich.

  • Doppelte Staatsbürgerschaft

    Auswanderer können die italienische Staatsangehörigkeit erwerben, ohne ihre ursprüngliche Staatsangehörigkeit aufgeben zu müssen – vorausgesetzt, ihr Herkunftsland erlaubt die doppelte Staatsbürgerschaft ebenfalls.

Bewerbungs- und Bearbeitungs-Prozess

01 | Bewertung und Einarbeitung:

  • Individuelle Beratung: Du erhältst eine maßgeschneiderte Beratung von uns, um sicherzustellen, dass du alle Voraussetzungen erfüllst.

  • Überprüfung der Berechtigung: Die Kriterien für eine der folgenden Kategorien müssen erfüllt werden:

  • Die Mindestinvestitionsbeträge variieren je nach Art der Investition:

    • 250.000 € für Start-ups

    • 500.000 € in bestehende Unternehmen

    • 1.000.00 € als philanthropische Spende

    • 2.000.000 € in Staatsanleihen

  • Antragsteller müssen zunächst die Nulla Osta beantragen – eine behördliche Vorausgenehmigung, die bestätigt, dass die Investition in Italien keine rechtlichen Hindernisse entgegenstehen.

  • Nach Ausstellung ist das Dokument sechs Monate gültig. In dieser Zeit muss das Investorenvisum beantragt werden.

02 | Einreichung des Antrags:

  • Die Nulla Osta wird online über das Portal des italienischen Innenministeriums beantragt. Der Antrag muss von einem italienischen Sponsor mit digitaler Indentität eingereicht werden.

    Erforderliche Dokumente für die Nulla Osta:

    • Reisepass mit mindestens 2–3 Jahren Gültigkeit

    • Aktuelle Passfotos

    • Führungszeugnis ohne Einträge

    • Lebenslauf mit beruflichem Hintergrund

    • Angaben zur gewählten Investitionsform

    • Nachweis über die rechtmäßige Herkunft der Finanzmittel

    • Beschreibung der Investition bzw. Spende inkl. Zustimmung des Empfängers

    • Unterzeichnete Verpflichtung zur Investition

  • Das Investorenvisum wird bei der italienischen Botschaft oder dem Konsulat im Wohnsitzland des Antragstellers beantragt.

    Erforderliche Dokumente für das Investorenvisum:

    • Nulla Osta-Zertifikat

    • Kopie des gültigen Reisepasses

    • Lebenslauf mit akademischen und beruflichen Hintergrund

    • Nachweis über die Herkunft und Verfügbarkeit der Investitionsmittel

    • Schriftliche Verpflichtung zur Investition

    • Beschreibung der geplanten Investition inkl. Zustimmung des Empfängers

    • Einkommensnachweis (mind. 8.500 € jährlich)

    • Krankenversicherung

    • Wohnsitznachweis im Konsularbezirk, in dem du den Antrag stellst

    • Nachweis einer Unterkunft in Italien (z. B. Hotelreservierung oder Flugreservierung)

  • Bearbeitungsgebühr: ca. 116 €, zahlbar bei Einreichung des Visumantrags beim Konsulat.

  • Gebühr für die Aufenthaltserlaubnis: ca. 100–112 €, zahlbar nach der Einreise bei Beantragung der Aufenthaltserlaubnis.

  • Stempelmarke: ca. 16 €, erforderlich bei Antragstellung auf Aufenthaltserlaubnis.

03 | Bearbeitung der Dokumente und des Antrags:

  • Die Bearbeitungszeit für die Nulla Osta beträgt in der Regel 30 bis 60 Tage.

  • Die Ausstellung des Investorenvisums nimmt üblicherweise 3 bis 6 Monate in Anspruch.

04 | Genehmigung & Aushändigung der Aufenthaltskarte:

  • Die Nulla Osta wird nach Genehmigung elektronisch als digitales Zertifikat ausgestellt.

  • Das Investorenvisum wird anschließend als Sichtvermerk (Visa-Sticker) direkt in den Reisepass eingetragen. Die Eintragung erfolgt bei der zuständigen italienischen Botschaft oder einem Konsulat.

Besonderheiten in Italien:

Ein dauerhafter Aufenthalt in Italien ist nicht erforderlich, um das Investorenvisum aufrechtzuerhalten. Eine physische Anwesenheit wird nur benötigt, um die Investition abzuschließen und die Aufenthaltskarte bei der zuständigen Behörde zu beantragen.

Anforderungen an den Bewerber

  • Hauptantragsteller müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

  • Antragsteller müssen ein einwandfreies Strafregister vorweisen.

  • Antragsteller müssen eine gültige internationale oder italienische Krankenversicherung nachweisen.

  • Antragsteller müssen nachweisen, dass sie und ihre Familienangehörigen die finanziellen Voraussetzungen erfüllen.

  • Bewerber müssen über einen Sponsor in Italien verfügen, der den Antrag auf das Investorenvisum stellvertretend für sie einreicht.

  • Antragsteller müssen die vorgegebenen Fristen einhalten, um den Visumsantrag rechtzeitig einzureichen und die erforderliche Investition zu tätigen.

Mindesthaltedauer der Investition: 5 Jahre

Mindestinvestition:
250.000 EUR

Keine Mindestaufenthalt erforderlich

Familienangehörige werden mitberücksichtigt

FAQ zu Italien

  • Das Investorenvisum und die damit verbundene Aufenthaltskarte sind für 2 Jahre gültig. Das Visum kann um weitere 3 Jahre verlängert werden.

  • Ja, nach 5 Jahren legalem Aufenthalt in Italien kannst du die Daueraufenthaltserlaubnis beantragen.

  • Ja, nach 10 Jahren legalem Aufenthalt kannst du die italienische Staatsbürgerschaft beantragen, solange du die Voraussetzungen erfüllst (z. B. Sprachkenntnisse auf B1-Niveau).

    • Investition ab 250.000 € in ein innovatives italienisches Start-up.

    • Investition ab 500.000 € in ein bestehendes innovatives Unternehmen.

    • Spende ab 1.000.000 € für ein philanthropisches Projekt.

    • Investition ab 2.000.000 € in italienische Staatsanleihen.

  • Für das Investorenvisum kannst du in Unternehmen investieren, die in Italien gegründet wurden und dort aktiv wirtschaften – das gilt sowohl für börsennotierte als auch für nicht börsennotierte Firmen. Wichtig ist, dass das Unternehmen bereits mindestens einen Jahresabschluss eingereicht hat und offiziell aktiv geführt wird.

  • Staatsanleihen müssen eine Laufzeit von mindestens 2 Jahren haben. Du kannst in CCT, CCTeu, CTZ, BTP und BTP Italia investieren.

  • Damit du das Investorenvisum behalten kannst, musst du die Investition mindestens 5 Jahre aufrechterhalten. Wenn du deine Unternehmensanteile oder Staatsanleihen verkaufst, kann dein Visum entzogen werden.

  • Wenn du in Italien steuerlich ansässig wirst, kannst du von italienischen Steuerbegünstigungen profitieren, wie z. B. dem Flat-Tax-Regime. Dabei entfällt die reguläre Besteuerung, und es fällt eine geringere jährliche Pauschalsteuer auf ausländische Einkünfte an. Besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Italien und deinem Heimatland, wird eine Doppelbesteuerung vermieden.

  • Nein, der Antrag auf das Investorenvisum wird bei der italienischen Botschaft oder dem zuständigen Konsulat in deinem Wohnsitzgebiet eingereicht – dafür musst du jedoch persönlich dort erscheinen. Erst nach Genehmigung ist eine Einreise innerhalb von sechs Monaten erforderlich, um die Investition zu tätigen und die Aufenthaltskarte vor Ort zu beantragen.

  • Nein, die Verlängerung kann remote beantragt werden. Allerdings kann eine persönliche Vorsprache bei der zuständigen Behörde in Italien erforderlich sein – insbesondere zur Ausstellung der neuen Aufenthaltskarte.

  • Die Bearbeitungszeit des Investorenvisums dauert in der Regel 3 bis 6 Monate. Die „Nulla Osta“, die als Erstes – vor dem Investorenvisum – beantragt werden muss, wird innerhalb von 30 bis 60 Tagen bearbeitet.

  • Das Investorenvisum wird als Visa-Sticker direkt in den Reisepass eingetragen. Die Eintragung erfolgt bei der italienischen Botschaft oder dem zuständigen Konsulat, bei dem du den Antrag gestellt hast.