Montenegro - Residency by Investment

Montenegro begeistert mit seiner natürlichen Schönheit, historischen Städten und mediterranem Flair – ein Land, das Ruhe und Lebensqualität auf besondere Weise vereint. Wer sich von der traumhaften Küste, der lebendigen Kultur oder dem entspannten Lebensstil angezogen fühlt, kann sich freuen: Der Weg zur Aufenthaltsgenehmigung ist oft überraschend unkompliziert und bietet vielfältige Möglichkeiten für einen Neustart in Europa. Erfahre hier, wie du deinen Platz in Montenegro findest.

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Regierungsbeitrag:
Ab 100.000 EUR

Unternehmensgründung:
Ab 200.000 EUR Kapital

Immobilieninvestition:
Ab 250.000 EUR

90 Tage bis zum Erhalt des Golden Visums

Vorteile und Vergleich des montenegrinischen Golden Visa

  • Immobilieninvestition

    Durch den Erwerb von staatlich genehmigten Wohn- oder Gewerbeimmobilien in ausgewiesenen Entwicklungszonen kannst du eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten. Die Mindestinvestition beträgt 250.000 €.

  • Unternehmensgründung

    Du kannst in wirtschaftlich relevante Branchen wie Tourismus, Landwirtschaft oder Produktion investieren oder ein Unternehmen gründen. Voraussetzung sind mindestens 200.000 € Kapital und die Schaffung von Arbeitsplätzen.

  • Regierungsfonds

    Ein einmaliger Beitrag von 100.000 € an den nationalen Entwicklungsfonds ermöglicht einen direkten Weg zur Aufenthaltsgenehmigung. Diese Option eignet sich für Investor*innen mit Fokus auf finanzielle Beteiligung.

  • Erwerb von Land

    Ausländer dürfen Wohnbaugrundstücke, städtisches Bauland mit Baugenehmigung sowie Gewerbeimmobilien erwerben. Für das Residency-by-Investment-Programm (RIP) qualifizieren sich nur Projekte mit staatlicher Genehmigung.

  • Gültigkeitsdauer der Aufenthaltsgenehmigung

    Die durch das Residency-by-Investment-Programm (RIP) gewährte Aufenthaltsgenehmigung ist zunächst ein Jahr gültig und kann jährlich verlängert werden.

  • Dauer der Bearbeitung

    Die Bearbeitung des Antrags dauert in der Regel 30 bis 40 Tage. Der gesamte Prozess nimmt in der Regel 60 bis 90 Tage in Anspruch.

  • Physische Anwesenheit

    Der Antrag wird über einen staatlich autorisierten Agenten bei den zuständigen Behörden eingereicht. Später ist für die biometrische Erfassung ist eine Reise nach Montenegro erforderlich.

  • Familienangehörige

    Rechtlich verheiratete Ehepartner sowie Kinder unter 18 Jahren – oder ältere, wenn finanziell abhängig und in Vollzeitbildung – können in den Antrag aufgenommen werden.

  • Mindestaufenthalt

    Zur Aufrechterhaltung des Aufenthaltsstatus kannst du dich nicht länger als 90 Tage pro Jahr außerhalb Montenegros aufhalten.
    Bei einem Aufenthalt von über 183 Tagen pro Jahr gilt man als steuerlich ansässig.

  • Steuervorteile

    Montenegro bietet attraktive Steuervorteile für Investoren: Die Unternehmenssteuer liegt bei nur 9 %, die Einkommenssteuer bei maximal 15 %. Es gibt keine Vermögenssteuer und keine Erbschaftssteuer für direkte Nachkommen.

  • Kapitalbewegung

    In Montenegro besteht Kapitalverkehrsfreiheit – Investitionen, Überweisungen und Zahlungen sind ohne wesentliche Einschränkungen möglich. Es gibt keine Devisenkontrollen, und ausländisches Kapital wird ausdrücklich willkommen geheißen.

  • ​​Krankenversicherung

    Im Rahmen des Residency-by-Investment-Programms ist eine Krankenversicherung erforderlich. Diese kann entweder eine lokale oder eine internationale Versicherung sein, solange sie medizinische Leistungen in Montenegro abdeckt.

  • Studien- und Arbeitserlaubnis

    Investor*innen und ihre Familien erhalten mit der temporären Aufenthaltsgenehmigung Arbeitsrechte. Der Zugang zu öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen ist ebenfalls gewährleistet.

  • Daueraufenthaltserlaubnis

    Nach fünf Jahren legalem Aufenthalt in Montenegro kannst du die Daueraufenthaltsgenehmigung beantragen.

  • Staatsbürgerschaft

    Nach zehn Jahren legalem Aufenthalt kann die montenegrinische Staatsbürgerschaft beantragt werden. Eine doppelte Staatsangehörigkeit wird grundsätzlich nicht gewährt – Ausnahmen gelten bei speziellen Abkommen.

  • Doppelte Staatsbürgerschaft

    In Montenegro ist doppelte Staatsangehörigkeit normalerweise nicht erlaubt. Es gibt aber Ausnahmen, zum Beispiel bei bestimmten Abkommen mit anderen Ländern oder speziellen Investitionsprogrammen.

  • Wehrpflicht

    Montenegro hat keine Wehrpflicht; montenegrinische Staatsbürger können den Militärdienst freiwillig leisten.

Bewerbungs- und Bearbeitungs-Prozess

01 | Bewertung und Einarbeitung:

  • Individuelle Beratung: Du erhältst eine maßgeschneiderte Beratung von uns, um sicherzustellen, dass du alle Voraussetzungen erfüllst.

  • Überprüfung der Berechtigung: Die Kriterien für eine der folgenden Kategorien müssen erfüllt werden:

    • 100.000 € in Regierungsfonds

    • 200.000 € in Unternehmensgründung

    • 2500.00 € in Immobilieninvestition

  • Antragsvorbereitung: Erforderliche Dokumente müssen vorbereitet werden, darunter:

    • Gültiger Reisepass

    • Nachweis der Investition

    • Polizeiliches Führungszeugnis

    • Nachweis der Krankenversicherung

    • Nachweis der finanziellen Mittel

02 | Einreichung des Antrags:

  • Der Antrag wird durch einen staatlich autorisierten Vertreter beim Innenministerium von Montenegro eingereicht.

  • Eine persönliche Anwesenheit wird erst später zur Erfassung der biometrischen Daten benötigt.

03 | Bearbeitung der Dokumente und des Antrags:

  • Die Bearbeitung des Antrags dauert etwa 30–40 Tage. Vom Investitionszeitpunkt bis zur Aufenthaltsgenehmigung vergehen insgesamt rund 90 Tage.

  • Die Bearbeitungsgebühr beim RIP in Montenegro ist nicht genau festgelegt, da sie je nach Investitionsart, Anzahl der Antragsteller und beteiligten Dienstleistern variiert.

04 | Genehmigung & Aushändigung der Aufenthaltskarte:

  • Das Innenministerium von Montenegro informiert dich oder deinen Vertreter über die Genehmigung.

  • Nach der Erfassung der biometrischen Daten wird die Aufenthaltskarte vor Ort ausgehändigt – entweder persönlich oder durch deinen Vertreter.

Besonderheiten in Montenegro:

Montenegro bietet eine der niedrigsten Investitionsschwellen in Europa und erteilt die Aufenthaltsgenehmigung in kurzer Zeit – meist innerhalb von etwa 90 Tagen.

Anforderungen an den Bewerber

  • Hauptbewerber müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

  • Antragsteller müssen ein polizeiliches Führungszeugnis ohne Eintragungen vorweisen.

  • Antragsteller müssen eine lokale oder internationale Krankenversicherung nachweisen, die Montenegro abdeckt.

  • Antragsteller müssen nachweisen, dass sie über eine Unterkunft in Montenegro verfügen.

  • Antragsteller müssen ihre finanziellen Mittel durch einen Kontoauszug nachweisen.

Mindestbeitrag an die
Regierung: 100.000 EUR

Mindestkapital für Unternehmensgründung: 200.000 EUR

Mindestinvestition in Immobilien: 250.000 EUR

Daueraufenthalt nach 5 Jahren

FAQ zu Montenegro

  • Die Aufenthaltskarte im Rahmen des Residency-by-Investment-Programms ist zunächst für ein Jahr gültig. Sie kann jährlich verlängert werden.

  • Ja, nach fünf Jahren legalem Aufenthalt in Montenegro kannst du eine Daueraufenthaltserlaubnis beantragen.

  • Ja, nach zehn Jahren legalem Aufenthalt kannst du die Staatsbürgerschaft beantragen.

    • 100.000 € in staatliche Fonds.

    • 200.000 € für eine Unternehmensgründung.

    • 250.000 € in Immobilien.

  • Die Investition muss dauerhaft bestehen bleiben, solange du deine Aufenthaltsgenehmigung verlängern möchtest. In der Regel ist ein jährlicher Nachweis über die fortbestehende Investition erforderlich.

  • Das Residency-by-Investment in Montenegro kann deine steuerliche Ansässigkeit beeinflussen, je nachdem, wie viel Zeit du dort verbringst und ob dein Heimatland dich weiterhin als steuerlich ansässig betrachtet. Besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Montenegro und deinem Heimatland, wird eine Doppelbesteuerung vermieden.

  • Nein, der Antrag wird durch einen staatlich autorisierten Vertreter eingereicht. Erst zur Erfassung deiner biometrischen Daten ist eine persönliche Einreise nach Montenegro notwendig.

  • Ja, für die Verlängerung ist in der Regel eine persönliche Anwesenheit erforderlich, insbesondere zur Aktualisierung biometrischer Daten.

  • Vom Zeitpunkt der Investition bis zur Ausstellung der Aufenthaltskarte vergehen in der Regel etwa 90 Tage.

  • Nach Genehmigung wird die Aufenthaltskarte vor Ort ausgehändigt – entweder persönlich oder durch deinen bevollmächtigten Vertreter.

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