Portugal - Golden Visa

Portugal ist ein Land der Entdecker – bekannt für seine Rolle in der globalen Seefahrtsgeschichte und sein offenes, zukunftsorientiertes Lebensgefühl. Mit seiner pulsierenden Küstenkultur, steuerlichen Vorteilen und hoher Lebensqualität zieht es Menschen an, die Freiraum zum Leben und Investieren suchen.


Unternehmensgründung:
Keine Investitionssumme festgelegt


Investition in Kulturerbe-Projekte:
Spende ab 250.000 EUR


Fondsbeteiligung, Forschungsförderung, kommerzielle Beteiligung:
Investition ab 500.00 EUR


Portugiesische Staatsangehörigkeit nach
5 Jahren möglich

Vorteile und Vergleich

Ablauf der Bewerbung

Anforderungen

Immobilien Investment

Häufige Fragen

Vorteile und Vergleich des portugiesischen Golden Visa

  • Fondsbeteiligung

    Eine Mindestinvestition von 500.000 € in einen nach portugiesischem Recht regulierten Investmentfonds, der nicht in Immobilien investiert und mindestens 60 % in portugiesische Unternehmen anlegt, qualifiziert für das Golden Visa.

  • Unternehmensgründung

    Die Gründung eines portugiesischen Unternehmens, das mindestens 10 unbefristete Vollzeitstellen schafft, gilt ebenfalls als qualifizierende Investition für das Golden Visa.

  • Forschungsförderung

    Eine Investition von mindestens 500.000 € in eine staatlich oder privat anerkannte Forschungseinrichtung ermöglicht die Beantragung des Golden Visa.

  • Kulturerbe unterstützen

    Eine nicht rückzahlbare Spende ab 250.000 € zur Erhaltung oder Förderung des portugiesischen Kulturerbes kann im Rahmen des Golden Visa-Programms angerechnet werden.

  • Kommerzielle Beteiligung

    Eine Investition ab 500.000 € in ein portugiesisches Unternehmen, das mindestens 5 Arbeitsplätze für drei Jahre schafft oder erhält, berechtigt ebenfalls zum Golden Visa.

  • Erwerb von Land

    Investoren dürfen in Portugal problemlos Land erwerben. Seit Oktober 2023 qualifiziert der Erwerb von Land oder Immobilien jedoch nicht mehr für das Golden-Visa-Programm.

  • Gültigkeitsdauer der Aufenthaltsgenehmigung

    Das Golden Visa hat eine Gültigkeitsdauer von fünf Jahren. Die erste Aufenthaltskarte ist für drei Jahre gültig und kann anschließend um weitere zwei Jahre verlängert werden.

  • Dauer der Bearbeitung

    Die Bearbeitungszeit des Antrags bis zum Erhalt der Aufenthaltsgenehmigung beträgt 12 bis 24 Monate.

  • Physische Anwesenheit

    Der Antrag für das portugiesische Golden Visa wird online eingereicht, die biometrischen Daten werden anschließend im Rahmen eines persönlichen Termins erfasst.

  • Familienangehörige

    Zugelassene Angehörige sind Ehepartner, Kinder bis 26 Jahre (wenn abhängig und in Ausbildung), Eltern beider Partner sowie unter bestimmten Bedingungen auch Geschwister.

  • Visafreies Reisen

    Mit dem portugiesischen Golden Visa kannst du visumfrei in alle 29 Schengen-Staaten reisen und dich dort bis zu 90 Tage innerhalb von 180 Tagen aufhalten.

  • Mindestaufenthalt

    Für das Golden Visa besteht eine Aufenthaltspflicht von mindestens 7 Tagen im ersten Jahr und anschließend 14 Tagen innerhalb jedes Zweijahreszeitraums.
    Wer sich mehr als 183 Tage jährlich in Portugal aufhält, gilt dort steuerlich als ansässig.

  • Steuervorteile

    Golden-Visa-Inhaber können in Portugal vom Non-Habitual-Resident (NHR)-Steuerstatus profitieren: Für zehn Jahre gilt ein pauschaler Steuersatz von 20 % auf portugiesisches Einkommen und keine Besteuerung ausländischer Einkünfte. Zudem gibt es keine Erbschafts- oder Vermögenssteuer, und Kapitalerträge werden pauschal mit 28 % besteuert.

  • Kapitalbewegung

    In Portugal besteht volle Kapitalverkehrsfreiheit — Investitionen, Überweisungen und Zahlungen sind ohne Einschränkungen möglich. Es gelten keine Devisenkontrollen, sowohl innerhalb der EU als auch international.

  • ​​Krankenversicherung

    Antragsteller müssen bei Aufenthalt in Portugal eine private Krankenversicherung nachweisen; bei nicht dauerhaftem Aufenthalt genügt eine internationale Reiseversicherung.

  • Studien- und Arbeitserlaubnis

    Golden-Visa-Inhaber dürfen in Portugal arbeiten und studieren, da ihnen der Zugang zum Arbeitsmarkt und zu Bildungseinrichtungen offensteht.

  • Daueraufenthaltserlaubnis

    Nach fünf Jahren legalem Aufenthalt mit dem Golden Visa in Portugal kannst du eine Daueraufenthaltserlaubnis beantragen.

  • Staatsbürgerschaft

    Nach fünfjährigem Aufenthalt in Portugal kann die Staatsbürgerschaft beantragt werden. Voraussetzung dafür ist unter anderem das Bestehen der Portugiesisch-Prüfung auf A2-Niveau.

  • Doppelte Staatsbürgerschaft

    Portugal erlaubt die doppelte Staatsangehörigkeit. Antragsteller können diese beantragen, sofern ihr Herkunftsland ebenfalls eine doppelte Staatsangehörigkeit zulässt.

Bewerbungs- und Bearbeitungs-Prozess

01 | Bewerbung und Einarbeitung:

  • Individuelle Beratung: Du erhältst eine maßgeschneiderte Beratung von uns, um sicherzustellen, dass du alle Voraussetzungen erfüllst.

  • Überprüfung der Berechtigung: Die Kriterien für eine der folgenden Kategorien müssen erfüllt werden:

  • Die Mindestinvestitionsbeträge variieren je nach Art der Investition:

    • 250.000 € zur Förderung von Kulturerbe-Projekten

    • 500.000 € als Fondsbeteiligung

    • 500.00 € für Forschungsförderung

    • 500.000 € für eine kommerzielle Beteiligung

    • Unternehmensgründung: keine festgelegte Mindestsumme, Ziel: Schaffung von 5-10 Vollzeitstellen

  • Antragsvorbereitung: Erforderliche Dokumente müssen vorbereitet werden, darunter:

    • Gültiger Reisepass

    • Portugiesische Steuernummer (NIF)

    • Nachweis der Krankenversicherung

    • Nachweis der Investition

    • Polizeiliches Führungszeugnis

    • Zahlungsnachweis der Antragsgebühr (DUC)
      (ca. 650 EUR)

02 | Einreichung des Antrags:

  • Die Antragstellung erfolgt online über das ARI-Portal der AIMA – die offizielle portugiesische Behörde für Einwanderung, Integration und Asyl.

  • Erforderliche Dokumente:

    • Siehe Angaben unter „Antragsvorbereitung“

    • Nachweis der legalen Einreise (z. B. Einreisestempel oder Hotelregistrierung).
      Portugal verlangt, dass sich Antragsteller vor Einreichung ihres Antrags physisch im Land aufgehalten haben.

    • Gebührenzahlung: Bei der Online-Antragstellung werden etwa 650 € Bearbeitungsgebühr eingezahlt.

03 | Bearbeitung der Dokumente und des Antrags:

  • Die Online-Vorabgenehmigung des Antrags dauert etwa 6 bis 12 Monate.

  • Etwa 6 Monate nach der Vorabgenehmigung vergibt das Immigrationsamt einen Termin zur Erfassung der biometrischen Daten, bei dem die Ausstellungsgebühr in Höhe von ca. 6.500 € eingezahlt wird.

04 | Genehmigung & Aushändigung der Aufenthaltskarte:

  • Die finale Genehmigung sowie die Ausstellung der Aufenthaltskarte dauern weitere 6 Monate.

  • Die Aufenthaltskarte wird entweder bei der AIMA übergeben, an deine portugiesische Adresse gesendet oder von deinem bevollmächtigten Anwalt entgegengenommen.

Besonderheiten in Portugal:

Zu den vielen Vorteilen des portugiesischen Golden Visums zählt die geringe Mindestaufenthaltsdauer von nur 35 Tagen innerhalb von fünf Jahren.

Anforderungen an den Bewerber

  • Hauptbewerber müssen mindestens 18 Jahre alt sein und Staatsangehörige eines Nicht-EU-/EWR-Landes sein.

  • Bewerber dürfen keine Vorstrafen haben. 

  • Eine gültige Krankenversicherung für Portugal ist erforderlich.

  • Bewerber benötigen ein gültiger Reisepass und eine portugiesische Steuernummer (NIF).

  • Der Investitionsbetrag muss aufrechterhalten werden, um die Bedingungen des Visums zu erfüllen.

  • Hinweis: EU- und EWR-Staatsangehörige können ebenfalls einen Antrag stellen, wenn sie von den Vorteilen des Golden Visa profitieren möchten.

Geringe Mindestaufenthaltsdauer für den Erhalt des Golden Visums

Unternehmensgründung:
Keine feste Investitionssumme festgelegt

Investition in Kulturerbe-Projekte:
Spende ab 250.000 EUR

Fondsbeteiligung, Forschungsförderung oder kommerzielle Beteiligung:
Investition ab 500.00 EUR

FAQ zu Portugal

  • Das Golden Visa ist fünf Jahre gültig. Die Aufenthaltskarte wird zunächst für drei Jahre ausgestellt und um weitere zwei Jahre verlängert.

  • Ja, nach fünf Jahren legalem Aufenthalt mit dem Golden Visa kannst du eine Daueraufenthaltserlaubnis oder die portugiesische Staatsbürgerschaft beantragen, sofern du die Voraussetzungen erfüllst (z. B. Sprachkenntnisse auf A2-Niveau).

    • Gründung eines portugiesischen Unternehmens mit mindestens 10 Vollzeitstellen (in strukturschwachen Regionen reichen 8 Stellen).

    • Investition ab 500.000 € in ein bestehendes Unternehmen, das mindestens 5 Arbeitsplätze schafft.

    • Spende ab 250.000 € an ein anerkanntes Kulturprojekt.

    • Beteiligung ab 500.000 € an einem portugiesischen Investmentfonds.

    • Investition ab 500.000 € in wissenschaftliche Forschung.

  • Nein, seit Oktober 2023 sind Immobilien – auch Off-Plan – nicht mehr als Investitionsform für das Golden Visa zugelassen.

  • Wenn du die Investition vor Ablauf der fünf Jahre zurückziehst, verlierst du die Aufenthaltsberechtigung und kannst das Visum nicht verlängern oder dich für die Staatsbürgerschaft qualifizieren.

  • Wenn du in Portugal steuerlich ansässig wirst, kannst du von portugiesischen Steuervergünstigungen profitieren (z. B. TISRI-Regime). Besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Portugal und deinem Heimatland, wird eine Doppelbesteuerung vermieden.

  • Ja, die Verlängerung erfolgt persönlich bei der AIMA in Portugal. Ein biometrischer Termin ist verpflichtend — alternativ kann ein bevollmächtigter Anwalt mit Vollmacht erscheinen.

  • Das Golden Visa wird als physische Aufenthaltskarte ausgestellt. Sie wird entweder:

    • bei der AIMA übergeben,

    • an deine portugiesische Adresse gesendet, oder

    • von deinem bevollmächtigten Anwalt entgegengenommen.