Serbien - Dauervisum

Serbien – ein aufstrebender Stern auf dem Balkan – begeistert mit einer faszinierenden Mischung aus historischer Tiefe, lebendiger Kultur und dynamischer Entwicklung. Zwischen Donau und Save entfaltet sich ein Land, das Tradition und Moderne auf beeindruckende Weise verbindet. Die strategische Lage, das unternehmerfreundliche Umfeld und attraktive Investitionsprogramme – darunter das Investor Visa – machen Serbien zunehmend interessant für Geschäftsleute und Immobilieninvestoren. Besonders die niedrigen Lebenshaltungskosten, die qualifizierte Arbeitskraft und die wachsende Infrastruktur bieten ideale Bedingungen für nachhaltige Projekte. Tragen Sie sich in die Interessentenliste unserer Plan-B-Reisen nach Serbien ein und bleiben Sie informiert!

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Visum durch eine befristete Anstragstellung

Firmengründung mit einem
Mindeststammkapital von 250 EUR

Visum durch Firmengründung
Mindeststammkapital: 250 EUR

Visum durch Immobilieninvestition
Mindestens: 20.000 EUR

Vorteile und Vergleich

Ablauf der Bewerbung

Anforderungen

Immobilien Investment

Häufige Fragen

Vorteile und Vergleiche der langfristigen Aufenthalts-Programme von Serbien

  • Visum durch Anstellung

    In Serbien kann ein Aufenthaltsvisum auch über eine befristete Anstellung erlangt werden. Dabei wird ein Arbeitsvertrag abgeschlossen, der nach drei Monaten wieder gekündigt wird und erst mit Genehmigung des Aufenthaltstitels in Kraft tritt. Die Umsetzung kostet 2.500 EUR zuzüglich 1.200 EUR für Lohnzahlungen. Nach zwölf Monaten fallen monatlich 100 EUR für die fortlaufende Bereitstellung einer Wohnadresse an. Alternativ können Sie ein kleines Appartement mieten und über AirBnB vermieten – unser Partner unterstützt Sie dabei gern.

  • Visum durch Firmengründung

    Durch die Gründung eines Unternehmens mit einem Mindeststammkapital von nur 250  EUR können Sie in Serbien ein Dauervisum beantragen. Voraussetzung ist, dass Sie aktiv im Unternehmen tätig sind, eine serbische Geschäftsadresse nachweisen und das Unternehmen wirtschaftlich nachvollziehbar operiert – etwa durch laufende Verträge, Rechnungen oder lokale Beschäftigte.

  • Immobilieninvestition

    Durch den Erwerb einer Wohn- oder Gewerbeimmobilie in Serbien können Sie ein Aufenthaltsrecht beantragen. Zwar ist keine gesetzlich festgelegte Mindestinvestition erforderlich, doch wird ein Betrag von mindestens 20.000 EUR empfohlen, um die Glaubwürdigkeit des Aufenthaltsantrags zu stärken. Voraussetzung ist, dass die Immobilie tatsächlich als Wohnsitz genutzt wird.

  • Investition in ein Unternehmen

    Durch eine Investition von mindestens 50.000 USD in eine Beteiligung an einem bestehenden Unternehmen in Serbien können Sie ein Aufenthaltsrecht beantragen. Voraussetzung ist, dass Sie aktiv in die Geschäftsführung eingebunden sind – etwa als geschäftsführender Gesellschafter. Das Unternehmen muss über eine serbische Geschäftsadresse verfügen und eine wirtschaftlich nachvollziehbare Tätigkeit nachweisen.

  • Steuervorteile

    Die Körperschaftsteuer liegt bei nur 15 %, es gibt keine Vermögensteuer oder Gewerbesteuer, und Auslandseinkünfte bleiben unter bestimmten Bedingungen steuerfrei. Für Einnahmen aus digitalen Produkten, Software oder anderen selbst entwickelten Inhalten gilt ein stark reduzierter Steuersatz von nur 3 %.

  • Gültigkeitsdauer der Aufenthaltsgenehmigung

    Nach einer qualifizierenden Investition erhalten Sie zunächst eine befristete Aufenthaltserlaubnis, die für ein Jahr gilt und jährlich verlängert werden kann. Erst nach fünf Jahren durchgehendem Aufenthalt können Sie einen unbefristeten Aufenthaltstitel beantragen.

  • Mindestaufenthalt

    Wenn Sie sich mehr als 183 Tage pro Kalenderjahr in Serbien aufhalten, gelten Sie dort als steuerlich ansässig. In diesem Fall sind Sie verpflichtet, Ihr weltweites Einkommen in Serbien zu versteuern – unabhängig davon, wo es erzielt wurde.

  • Physische Anwesenheit

    Die Beantragung des Visums erfordert Ihre persönliche Anwesenheit in Serbien. Der Antrag wird bei der örtlichen Polizeibehörde für Ausländerangelegenheiten (MUP) gestellt.

  • Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 6 Wochen.

  • Familienangehörige

    In Serbien können Ehepartner, minderjährige Kinder und unter bestimmten Bedingungen auch Eltern im Antrag auf Aufenthaltsrecht mit einbezogen werden. Dies gilt sowohl für befristete als auch für unbefristete Aufenthaltstitel, sofern die familiäre Bindung nachgewiesen wird.

  • Krankenversicherung

    Eine serbische oder internationale Krankenversicherung mit Gültigkeit für den gesamten Aufenthaltszeitraum (entsprechend der Visadauer) ist erforderlich. Die Versicherung muss eine ausreichende Deckung für medizinische Leistungen in Serbien bieten. Ein entsprechender Nachweis ist bei der Antragstellung vorzulegen.

  • Arbeits- und Studienerlaubnis

    Sofern sich der Investor nicht für den Weg über die Gründung eines Unternehmens entscheidet, muss er die Arbeitserlaubnis separat beantragen. Serbien beschränkt den Zugang zu Bildungseinrichtungen für ausländische Staatsangehörige mit gültiger Aufenthaltsgenehmigung nicht. Eine Einschreibung an öffentlichen oder privaten Bildungseinrichtungen ist möglich, sofern die jeweiligen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind.

  • Daueraufenthalt

    Nach drei Jahren legalem Aufenthalt mit maximal zehn Monaten Abwesenheit insgesamt kann eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung beantragt werden.

  • Staatsbürgerschaft

    Nach acht Jahren rechtmäßigem und ununterbrochenem Aufenthalt in Serbien kann die Staatsbürgerschaft beantragt werden, sofern die Person in die Gesellschaft integriert ist und über grundlegende Kenntnisse der serbischen Sprache verfügt - ein offizieller Sprachtest ist dafür jedoch nicht vorgesehen.

  • Wehrpflicht

    In Serbien unterliegen männliche Staatsbürger im Alter von 18 bis 30 Jahren der Wehrpflicht und müssen einen 75‑tägigen Militärdienst absolvieren.

Bewerbungs- und Bearbeitungsprozess

01 | Bewerbung und Einarbeitung:

  • Individuelle Beratung: Sie erhälten eine maßgeschneiderte Beratung von uns, um sicherzustellen, dass Sie alle Voraussetzungen erfüllen.

  • Überprüfung der Berechtigung: Die Kriterien für eine der folgenden Kategorien müssen erfüllt werden:

    • Visum aufgrund einer befristeten Anstellung

    • Visum durch Firmengründung

    • Visum aufgrund einer Investition in Immobilien

    • Visum aufgrund einer Investition in ein Unternehmen

  • Antragsvorbereitung: Für die Antragstellung müssen die folgenden Dokumente vorbereitet werden:

    • Reisepass

    • Strafregisterauszug

    • Steuerbescheinigung

    • Versicherungsnachweis (falls erforderlich)

    • Wohnsitznachweis (falls erforderlich)

    • Nachweis der Investition oder des Arbeitsvertrags

02 | Einreichung des Antrags:

  • Antragstellung: Das Visum wird bei den zuständigen Behörden bei der Abteilung für Ausländer des serbischen Innenministeriums (MUP) beantragt.

03 | Bearbeitung des Antrags:

  • Dokumentenprüfung: Die Behörden prüfen Nachweise der Investition (z. B. Grundbuchauszug bei Immobilien oder Handelsregisterauszug bei Unternehmensgründung) sowie finanzielle und steuerliche Unterlagen. Zusätzlich erfolgt eine Identitätsprüfung anhand von Reisepass und Strafregisterauszug. 

  • Die biometrische Datenerfassung im Rahmen des Antrags direkt bei der örtlich zuständigen Polizeidirektion in Serbien erfasst.

  • Bearbeitungszeit: Die Prüfung des Antrags für das Visum in Serbien dauert in der Regel zwischen 1 und 3 Monaten.

04 | Genehmigung:

  • Der Antragsteller erhält zunächst eine befristete Aufenthaltsgenehmigung (in der Regel 1 Jahr, in manchen Fällen bis zu 3 Jahre).

  • Die Aufenthaltsgenehmigung wird als Plastikkarte mit biometrischen Daten (ähnlich einer ID-Karte) durch die serbische Polizei/Innenministerium (MUP) ausgestellt.

Zusätzliche Details:

  • Nach drei Jahren legalem Aufenthalt in Serbien kann eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung beantragt werden.

Besonderheiten über Serbien:

Anforderungen an den Bewerber

  • Hauptantragsteller müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

  • Antragsteller müssen ein einwandfreies Strafregister vorweisen.

  • Antragsteller müssen eine gültige Krankenversicherung für Serbien abschließen.

  • Antragsteller müssen nachweisen, dass sie über einen Wohnsitz in Serbien verfügen.

  • Antragsteller müssen sich zur Erfassung der biometrischen Daten bei der zuständigen Polizeidirektion in Serbien persönlich einfinden.

Visum durch Anstellung oder Firmengründung möglich

Haltedauer der Immobilie:
3 Jahren

20.000 EUR
Mindestinvestition in Immobilie

FAQ zu Serbien

  • Um eine langfristige Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten, müssen Sie zunächst über mehrere Jahre hinweg eine befristete Aufenthaltsgenehmigung besitzen und diese regelmäßig verlängert haben. Voraussetzung ist, dass Sie in Serbien gemeldet sind, über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, eine Krankenversicherung nachweisen und sich jährlich mindestens 183 Tage im Land aufhalten. Investitionen in Immobilien oder Unternehmen gelten als anerkannte Grundlage für den Aufenthalt.

  • Off-Plan-Immobilien werden nur dann anerkannt, wenn ein notariell beglaubigter Kaufvertrag vorliegt und die Immobilie eindeutig zu Wohnzwecken bestimmt ist. Die Behörden verlangen in der Regel einen Nachweis über Eigentum oder Nutzungsrecht, was bei Off-Plan-Projekten erschwert sein kann. Eine Genehmigung ist daher möglich, aber nicht garantiert – juristische Begleitung wird empfohlen.

  • Grundsätzlich qualifizieren alle registrierten Unternehmen, insbesondere Einzelunternehmen und GmbHs, sofern sie aktiv betrieben werden und wirtschaftliche Substanz aufweisen. Es gibt keine Mindestinvestitionshöhe, aber das Unternehmen muss realistisch betrieben und steuerlich gemeldet sein. Auch Beteiligungen an bestehenden Firmen können anerkannt werden.

  • Der Verkauf der Immobilie oder die Schließung des Unternehmens kann zum Verlust der Aufenthaltsgrundlage führen. In solchen Fällen muss eine neue Grundlage (z. B. neue Investition oder Arbeitsverhältnis) nachgewiesen werden, um die Aufenthaltsgenehmigung zu verlängern. Bei bereits erteilter unbefristeter Genehmigung sind die Auswirkungen geringer, aber dennoch prüfungsrelevant.

  • Die Aufenthaltsgenehmigung selbst hat keine direkten steuerlichen Folgen für dein Heimatland. Steuerlich relevant wird es erst, wenn du deinen steuerlichen Wohnsitz nach Serbien verlegst. Serbien bietet niedrige Einkommenssteuersätze (15 %) und ist nicht Teil des Common Reporting Standard, verfügt aber nur über begrenzte Doppelbesteuerungsabkommen.

  • Ja, die persönliche Anwesenheit ist erforderlich, insbesondere zur Abgabe biometrischer Daten und zur Identitätsprüfung. Die Antragstellung erfolgt in der Regel vor Ort bei der zuständigen Ausländerbehörde. Eine Vertretung durch Dritte ist nur eingeschränkt möglich.

  • Nach Genehmigung wird eine Aufenthaltserlaubnis in Form einer biometrischen Karte ausgestellt, die den Status und die Gültigkeitsdauer dokumentiert. Diese Karte muss regelmäßig verlängert werden, bis die Voraussetzungen für eine unbefristete Genehmigung erfüllt sind. Die Ausstellung erfolgt durch das serbische Innenministerium.

  • Die Staatsangehörigkeit kann frühestens nach acht Jahren rechtmäßigem Aufenthalt beantragt werden. Voraussetzung ist der Besitz einer unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung, ein Nachweis über Integration (z. B. Sprachkenntnisse), sowie die Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit, sofern keine Ausnahmegenehmigung vorliegt.

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