Spanien - Golden Visa

Spanien, bekannt für seine lebendige Kultur, historische Städte und traumhafte Mittelmeerküste, bietet eine perfekte Mischung aus Tradition und Moderne. Die pulsierenden Metropolen Madrid und Barcelona sowie die idyllischen Strände der Costa Brava und Costa del Sol ziehen jährlich Millionen von Touristen an. Mit einem milden Klima, einer hohen Lebensqualität und vielfältigen Investitionsmöglichkeiten, besonders im Immobiliensektor, ist Spanien ein beliebtes Ziel für Unternehmer, Investoren und digitale Nomaden.

500.000 EUR
Mindestinvestition in Immobilie

3 Monate
bis zum Passport

Visafreie Einreise im
Schengen-Raum

Vorteile und Vergleich

Ablauf der Bewerbung

Anforderungen

Immobilien Investment

Häufige Fragen

Vorteile und Vergleich des spanischen Golden Visa

  • Immobilien Investment

    Eine Mindestinvestition von 500.000€ in Immobilien qualifiziert für das Investorenvisum.

  • Investition in ein Unternehmen

    Eine Mindestinvestition von 1 Million Euro in ein neues Unternehmen in Spanien oder in ein spanisches Unternehmen, das entweder Arbeitsplätze schafft oder zur lokalen Wirtschaft beiträgt. Alternative: Investmentfonds.

  • Weitere Investitionsmöglichkeiten

    Mindestinvestition 1 Million Euro auf ein spanisches Bankkonto (mind. 1 Jahr) oder an ein von der spanischen Regierung genehmigtes Projekt (in der Regel in den Bereichen Kultur, Wissenschaft oder soziale Entwicklung) oder 2 Millionen Euro in spanische Staatsanleihen (mind. 5 Jahre).

  • Erwerb von Land

    Ausländische Investoren dürfen Land kaufen und Grundstücke qualifizieren für das Investorenvisum, sofern sie bebaut oder entwickelt werden.

  • Gültigkeitsdauer der Aufenthaltsgenehmigung

    1 Jahr gültig und kann danach alle 2 Jahre unbefristet verlängert werden, wenn die Bedingungen weiterhin erfüllt sind, wie z.B. das Halten der Mindestinvestition. 

  • Familienangehörige

    Ehepartner und gleichgeschlechtliche Partner, finanziell abhängige Kinder, Eltern und Schwiegerväter können in den Antrag einbezogen werden.

  • Steuervorteile

    Non-Dom Status: Wer weniger als 183 Tage pro Jahr in Spanien verbringt und seinen Hauptwohnsitz in einem anderen Land hat, muss nur in Spanien erzielte Einkünfte besteuern. Günstige Steuern für Rentner, Sonderregelungen für Investoren.

  • Visafreies Reisen

    Visumfreies Reisen in die 29 Schengen-Länder.

  • Dauer der Bearbeitung

    Die Bearbeitungszeit liegt in der Regel zwischen 2 und 3 Monaten.

  • Mindestaufenthalt

    Der Hauptantragsteller muss mindestens 7 Tage pro Jahr in Spanien sein.

  • Physische Anwesenheit

    Für die Beantragung des Visums muss man vor Ort sein.

  • Studien- und Arbeitserlaubnis

    Mit dem spanischen Goldenen Visum haben Investoren und ihre Familienangehörigen das Recht, in Spanien zu leben, zu studieren und zu arbeiten, sowohl angestellt als auch selbstständig tätig zu sein.

  • Freiheit der Kapitalbewegung

    Internationale Investoren können Kapital frei in und aus dem Land bewegen. Dennoch können spezifische Regelungen und Meldepflichten gelten. Es ist daher ratsam, sich vor größeren Transaktionen über die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen zu informieren.

  • ​​Krankenversicherung

    Antragsteller des spanischen Golden Visa müssen eine private Krankenversicherung mit vollständiger Deckung in Spanien nachweisen. Der Zugang zum öffentlichen Gesundheitssystem ist in der Regel Steuerresidenten vorbehalten.

  • Staatsbürgerschaft

    Nach 5 Jahren kann man eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung und nach 10 Jahren die spanische Staatsbürgerschaft beantragen, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind.

  • Doppelte Staatsbürgerschaft

    Nach spanischem Recht ist eine doppelte Staatsbürgerschaft unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt.

Bewerbungs- und Bearbeitungs-Prozess

01 | Bewertung und Einarbeitung:

  • Individuelle Beratung: Du erhältst eine maßgeschneiderte Beratung von uns, um sicherzustellen, dass du alle Voraussetzungen erfüllst.

  • Überprüfung der Berechtigung: Die Kriterien für eine der folgenden Kategorien müssen erfüllt werden:

  • Die Mindestinvestitionsbeträge variieren je nach Art der Investition:

    • 500.000 € in Immobilien

    • 1 Million € in ein Unternehmen

    • 2 Millionen € in spanische Staatsanleihen

  • Antragsvorbereitung: Erforderliche Dokumente müssen vorbereitet werden, darunter:

    • Gültiger Reisepass

    • Nachweis der Investition

    • Polizeiliches Führungszeugnis aus dem Heimatland

    • Steueridentifikationsnummer in Spanien

    • Nachweis der finanziellen Mittel

02 | Einreichung des Antrags:

  • Der Antrag wird über die offiziellen spanischen Einwanderungsbehörden (Ministerio de Asuntos Exteriores) oder einen zugelassenen Dienstleister eingereicht.

  • Erforderliche Dokumente:

    • Gültiger Reisepass

    • Passfotos

    • Nachweis der Investition

    • Gesundheits- und Sicherheitsüberprüfungen
      Gebührenzahlung: Die Bearbeitungsgebühren für das Golden Visa betragen ca. 5.000 € pro Antragsteller sowie ca. 500 € pro Familienmitglied für die Erstausstellung der Aufenthaltskarte.

03 | Bearbeitung der Dokumente und des Antrags:

  • Überprüfung: Die spanischen Behörden prüfen den Antrag und die eingereichten Unterlagen.

  • Medizinische Untersuchung: Es ist möglich, dass eine Gesundheitsprüfung erforderlich ist.

04 | Genehmigung & Passaushändigung:

  • Nach erfolgreicher Prüfung und Genehmigung des Antrags wird die Aufenthaltsgenehmigung (Golden Visa Residence Permit) ausgestellt.

  • Bearbeitungsdauer: In der Regel mindestens 1 bis 3 Monate, abhängig von der Art der Investition und der Vollständigkeit der Unterlagen.

Besonderheiten in Spanien:

  • Für das Golden Visa in Spanien müssen Antragsteller eine Mindestanwesenheit von 7 Tage pro Jahr im Land nachweisen.

  • Die Aufenthaltsgenehmigung kann verlängert und nach 5 Jahren in eine permanente Aufenthaltsgenehmigung bzw. nach 10 Jahren in eine spanische Staatsbürgerschaft umgewandelt werden, sofern die Anforderungen erfüllt sind. 

Anforderungen an den Bewerber

  • Antragsteller müssen mindestens 18 Jahre alt sein und Staatsangehörige eines Nicht-EU-/EWR-Landes sein.

  • Bewerber dürfen keine Vorstrafen haben. 

  • Antragstellern brauchen eine gültige Krankenversicherung für Spanien.

  • Bewerber müssen Due-Diligence-Prüfungen erfolgreich bestehen.

  • Bewerber müssen den Investitionsbetrag aufrechterhalten, um die Visa-Bedingungen zu erfüllen. 

  • Bewerber müssen zeigen, dass sie und ihre Familie finanziell unabhängig sind.

Immobilien Investment

Haltedauer der Immobilie
5 Jahre

500.000 EUR
Mindestinvestition in Immobilie

Rendite & Mieteinnahmen
2-4 % möglich

FAQ zu Spanien

  • Das Golden Visa für Spanien ist zunächst für 1 Jahr gültig und kann anschließend alle 2 Jahre verlängert werden. Nach 5 Jahren kann man eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung und nach 10 Jahren die spanische Staatsbürgerschaft beantragen, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind.

  • Ja, das Golden Visa für Spanien kann alle 2 Jahre verlängert werden, solange die Investitionsbedingungen weiterhin erfüllt sind. Es gibt keine Begrenzung für die Anzahl der Verlängerungen, solange die Grundanforderungen und die Mindestinvestition beibehalten werden.

  • In Spanien sind Investitionen in verschiedene Kategorien von Unternehmen möglich, darunter:

    • Investitionen in spanische Unternehmen (z. B. durch die Gründung eines Unternehmens oder die Beteiligung an einem bestehenden Unternehmen).

    • Investitionen in Unternehmensfonds, die auf den spanischen Markt abzielen.

    • Investitionen in spanische Staatsanleihen oder Bankeinlagen.

  • Ja, Off-Plan-Immobilien werden grundsätzlich für das Spanien Golden Visa anerkannt. Voraussetzung: Der Investor muss den Mindestbetrag von 500.000 € bereits investiert haben, um das Visum zu erhalten.

  • Wenn du das investierte Kapital zurückziehst, verlierst du das Golden Visa, es sei denn, du reinvestierst in eine andere zugelassene Investition und das Golden Visa eventuell neu beantragen.

  • Das Golden Visa hat keine direkten steuerlichen Auswirkungen in deinem Heimatland, solange du nicht mehr als 183 Tage pro Jahr in Spanien verbringst. Sollte dies jedoch der Fall sein, könntest du als steuerlich ansässig in Spanien gelten, was bedeutet, dass du auf dein weltweites Einkommen nach spanischem Steuerrecht besteuert wirst. Spanien hat Doppelbesteuerungsabkommen mit vielen Ländern, einschließlich Deutschland und anderen EU-Staaten, was hilft, eine doppelte Besteuerung zu vermeiden.

  • Ja, du musst in Spanien persönlich erscheinen, um das Golden Visa zu verlängern. Der Prozess umfasst biometrische Daten und eine Überprüfung, ob du weiterhin die Investitionsanforderungen erfüllst. Zudem müssen alle erforderlichen Dokumente vorgelegt werden.

  • Das Golden Visa für Spanien kann entweder direkt in Spanien über die spanischen Einwanderungsbehörden oder über einen autorisierten Anwalt beantragt werden.