Dieses Programm wurde im April 2025 beendet.
Spanien - Investor Resindence Visa
Spanien, bekannt für seine lebendige Kultur, historische Städte und traumhafte Mittelmeerküste, bietet eine perfekte Mischung aus Tradition und Moderne. Die pulsierenden Metropolen Madrid und Barcelona sowie die idyllischen Strände der Costa Brava und Costa del Sol ziehen jährlich Millionen von Touristen an. Mit einem milden Klima, einer hohen Lebensqualität und vielfältigen Investitionsmöglichkeiten, besonders im Immobiliensektor, ist Spanien ein beliebtes Ziel für Unternehmer, Investoren und digitale Nomaden.
500.000 EUR
Mindestinvestition in Immobilien
5 bis 6 Monate bis zum Golden Visa
Visafreie Einreise im
Schengen-Raum
Daueraufenthalt nach 5 Jahren
Vorteile und Vergleich
Ablauf der Bewerbung
Anforderungen
Immobilien Investment
Häufige Fragen
Vorteile und Vergleich des spanischen Golden Visa
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Immobilieninvestition
Eine Mindestinvestition von 500.000 EUR in Gewerbe- oder Wohnimmobilien in Spanien qualifiziert für das Golden Visa.
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Unternehmensanteile
Eine Mindestinvestition von 1 Million EUR in Aktienanteile an ein neues spanisches Unternehmen oder an ein bestehendes Unternehmen, das entweder Arbeitsplätze schafft oder zur lokalen Wirtschaft beiträgt, erfüllt die Voraussetzungen für das Golden Visa.
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Bankeinlagen
Eine Kapitalanlage von mindestens 1 Million EUR auf einem spanischen Bankkonto mit einer Mindestlaufzeit von einem Jahr erfüllt die Voraussetzungen für das Golden Visa.
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Staatsanleihen
Eine Investition von mindestens 2 Millionen EUR in spanische Staatsanleihen mit einer Haltedauer von mindestens fünf Jahren qualifiziert ebenfalls für das Golden Visa.
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Investmentfonds
Die Beteiligung an von der spanischen Regierung genehmigten Investmentfonds mit einem Mindestbetrag von 1 Million EUR kann als alternative Investitionsform für das Golden Visa genutzt werden.
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Genehmigte Projekte
Eine Investition von mindestens 1 Million EUR in ein staatlich anerkanntes Projekt in den Bereichen Kultur, Wissenschaft oder soziale Entwicklung wird ebenfalls für das Golden Visa berücksichtigt.
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Erwerb von Land
Ausländische Investoren dürfen in Spanien Land erwerben. Grundstücke qualifizieren für das Golden Visa, sofern sie bebaut oder wirtschaftlich entwickelt werden.
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Gültigkeitsdauer der Aufenthaltsgenehmigung
Die Aufenthaltserlaubnis im Rahmen des Golden Visa ist zunächst für zwei Jahre gültig und kann anschließend alle fünf Jahre verlängert werden, sofern die Voraussetzungen weiterhin erfüllt sind – beispielsweise das Halten der Mindestinvestition.
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Dauer der Bearbeitung
Die Bearbeitung des Golden Visa-Antrags in Spanien dauert in der Regel etwa 10 Tage für die Visumsentscheidung und rund 30 Tage für die Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis. Die gesamte Vorbereitungszeit inklusive Investition und biometrischem Termin kann sich auf 1 bis 4 Monate erstrecken, je nach individueller Situation.
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Physische Anwesenheit
Der Antrag für das spanische Golden Visa muss persönlich beim zuständigen Konsulat oder der Botschaft eingereicht werden. Nach Genehmigung ist eine Reise nach Spanien erforderlich, um die biometrischen Daten für die Ausstellung der Aufenthaltskarte (TIE) zu erfassen.
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Familienangehörige
Ehepartner oder Partner mit einer Beziehung von über zwei Jahren, Kinder unter 18 Jahren sowie finanziell abhängige Kinder und Eltern können in den Antrag für das spanische Golden Visa einbezogen werden.
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Visafreies Reisen
Mit dem spanischen Golden Visa kannst du visumfrei in alle 29 Schengen-Staaten reisen und dich dort jeweils bis zu 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen aufhalten.
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Mindestaufenthalt
Als Inhaber des spanischen Golden Visa musst du dich mindestens sieben Tage pro Jahr in Spanien aufhalten.
Wer sich mehr als 183 Tage jährlich in Spanien aufhält, gilt dort steuerlich als ansässig. -
Steuervorteile
Investoren profitieren in Spanien von günstigen Pauschalsteuersätzen auf lokale Einkünfte, etwa 19 % für EU-/EWR-Bürger und 24 % für andere. Zusätzlich gelten Sonderregelungen wie die „Lex Beckham“ sowie steuerliche Vergünstigungen in bestimmten Regionen, was die Steuerlast deutlich reduzieren kann.
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Kapitalbewegung
Kapitale können grundsätzlich frei in und aus Spanien transferiert werden, und es bestehen keine allgemeinen Devisenkontrollen. Dennoch gelten bei bestimmten Transaktionen Meldepflichten – etwa bei Investitionen über 1 Mio. EUR in strategische Sektoren, bei Direktinvestitionen durch ausländische Unternehmen oder bei Transfers über 50.000 EUR.
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Krankenversicherung
Wer ein Golden Visa für Spanien beantragt, muss eine private Krankenversicherung vorlegen, die in ganz Spanien gültig ist und alle medizinischen Leistungen abdeckt – ohne Selbstbeteiligung oder Wartezeiten. Der Zugang zum öffentlichen Gesundheitssystem steht meist nur Personen offen, die in Spanien steuerlich ansässig sind.
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Studien- und Arbeitserlaubnis
Mit dem spanischen Goldenen Visum haben Investoren und ihre Familienangehörigen das Recht, in Spanien zu leben, zu studieren und zu arbeiten, sowohl angestellt als auch selbstständig tätig zu sein.
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Daueraufenthaltserlaubnis
Nach fünf Jahren legalem Aufenthalt in Spanien kannst du eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung (Residencia de larga Duración) beantragen.
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Staatsbürgerschaft
Nach zehn Jahren durchgehendem und legalem Aufenthalt kannst du die spanische Staatsbürgerschaft beantragen. Voraussetzung dafür ist unter anderem das Bestehen des Sprachtests auf A2-Niveau sowie des Wissenstests über die spanische Verfassung und Kultur.
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Doppelte Staatsbürgerschaft
Wenn dein Herkunftsland ein Abkommen mit Spanien hat, darfst du bei der Einbürgerung beide Staatsangehörigkeiten behalten. Gibt es kein solches Abkommen, musst du in der Regel deine ursprüngliche Staatsangehörigkeit abgeben.
Bewerbungs- und Bearbeitungs-Prozess
01 | Bewerbung und Einarbeitung:
Individuelle Beratung: Du erhältst eine maßgeschneiderte Beratung von uns, um sicherzustellen, dass du alle Voraussetzungen erfüllst.
Überprüfung der Berechtigung: Die Kriterien für eine der folgenden Kategorien müssen erfüllt werden:
Die Mindestinvestitionsbeträge variieren je nach Art der Investition:
500.000 € für Gewerbe- oder Wohnimmobilien
1 Mio. € in spanische Unternehmensanteile
1 Mio. € in spanische Bankeinlagen
1 Mio. € in genehmigte Investmentfonds
1 Mio. € in ein staatlich anerkanntes Projekt
2 Mio. € in spanische Staatsanleihen
Erforderliche Dokumente müssen vorbereitet werden, darunter:
Gültiger Reisepass
Passfotos
Nachweis der Investition
Polizeiliches Führungszeugnis
Steueridentifikationsnummer in Spanien
Nachweis der finanziellen Mittel
Gesundheits- und Sicherheitsüberprüfungen
Eheurkunde (falls zutreffend)
Geburtsurkunden der Kinder (falls zutreffend)
02 | Einreichung des Antrags:
Der Antrag wird über die offiziellen spanischen Einwanderungsbehörden (Ministerio de Asuntos Exteriores) oder einen zugelassenen Dienstleister eingereicht.
Gebühren: Die Bearbeitungsgebühr für das Golden Visa beträgt ca. 5.000 € pro Antragsteller sowie ca. 500 € pro Familienmitglied für die Erstausstellung der Aufenthaltskarte.
03 | Bearbeitung der Dokumente und des Antrags:
Überprüfung: Die spanischen Behörden prüfen den Antrag und die eingereichten Unterlagen.
Medizinische Untersuchung: Es ist möglich, dass eine Gesundheitsprüfung erforderlich ist.
04 | Genehmigung:
Nach erfolgreicher Prüfung und Genehmigung des Antrags wird die Aufenthaltsgenehmigung ausgestellt.
Bearbeitungsdauer: In der Regel 40 Tage, abhängig von der Art der Investition und der Vollständigkeit der Unterlagen.
Besonderheiten in Spanien:
Für die Antragstellung des Golden Visa musst du nicht persönlich in Spanien vor Ort sein.
Nach fünf Jahren legalem Aufenthalt in Spanien kannst du eine Daueraufenthaltsgenehmigung beantragen.
Anforderungen an den Bewerber
Antragsteller müssen mindestens 18 Jahre alt sein und Staatsangehörige eines Nicht-EU-/EWR-Landes sein.
Bewerber dürfen keine Vorstrafen haben.
Bewerber müssen eine private Krankenversicherung mit vollständiger Deckung in Spanien nachweisen.
Bewerber müssen die Hintergrundsprüfung erfolgreich bestehen.
Bewerber müssen den Investitionsbetrag aufrechterhalten, um das Visum weiterhin zu behalten.
Bewerber müssen zeigen, dass sie und ihre Familie finanziell unabhängig sind.
Immobilien Investment
Haltedauer der Immobilie
5 Jahre
500.000 EUR
Mindestinvestition in Immobilie
Daueraufenthalt nach 5 Jahren
FAQ zu Spanien
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Das Golden Visa und die damit verbundene Aufenthaltskarte sind zunächst zwei Jahre gültig und können anschließend alle fünf Jahre verlängert werden.
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Ja, nach fünf Jahren legalem Aufenthalt in Spanien kannst du eine Daueraufenthaltserlaubnis beantragen.
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Ja, nach zehn Jahren legalem Aufenthalt kannst du die spanische Staatsbürgerschaft beantragen, sofern du die Voraussetzungen erfüllst - darunter:
Nachweis von Spanischkenntnissen auf A2-Niveau
Bestehen des Tests über die spanische Verfassung und Kultur
Nachweis der Integration in die spanische Gesellschaft
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Die Mindestinvestition hängt von der gewählten Option ab:
500.000 € für Gewerbe- oder Wohnimmobilien
1 Mio. € in spanische Unternehmensanteile
1 Mio. € in spanische Bankeinlagen
1 Mio. € in genehmigte Investmentfonds
1 Mio. € in ein staatlich anerkanntes Projekt
2 Mio. € in spanische Staatsanleihen
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Ja, Off-Plan-Immobilien können für das Golden Visa anerkannt werden – sofern du nachweisen kannst, dass mindestens 500.000 € bereits investiert wurden. In der Regel ist ein notariell beglaubigter Kaufvertrag und ein Zahlungsnachweis erforderlich.
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Wenn du die Investition vor Ablauf der Gültigkeit deiner Aufenthaltserlaubnis zurückziehst, verlierst du die Aufenthaltsberechtigung und kannst das Visum nicht verlängern. Die Investition muss während der gesamten Laufzeit bestehen bleiben.
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Wenn du in Spanien steuerlich ansässig wirst, unterliegst du der spanischen Einkommensteuer. Besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Spanien und deinem Heimatland, wird eine doppelte Besteuerung vermieden – du zahlst dann nur in einem Land Steuern auf dasselbe Einkommen.
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Ja, du musst persönlich in Spanien anwesend sein, um die Verlängerung zu beantragen, deine biometrischen Daten abzugeben und die Aufenthaltskarte nach Ausstellung entgegenzunehmen.
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Nach erfolgreicher Investition beantragst du zunächst ein Einreisevisum (falls du dich außerhalb Spaniens befindest).
Nach der Einreise beantragst du die Aufenthaltserlaubnis, die als physische Aufenthaltskarte ausgestellt wird. Diese Karte muss persönlich bei der zuständigen Ausländerbehörde in Spanien abgeholt werden.