Thailand - Long-Term Resident Visa
Thailand beeindruckt mit seiner strategischen Lage in Südostasien, moderner Infrastruktur und direktem Zugang zu internationalen Märkten. Das Land bietet attraktive steuerliche Vorteile, eine dynamische Wirtschaft und einen florierenden Tourismus- sowie Industriesektor, die zahlreiche Investitionschancen eröffnen. Zudem überzeugt Thailand mit seiner lebendigen Kultur, hoher Lebensqualität und gastfreundlicher Bevölkerung, was es zu einem erstklassigen Standort für Investoren und wirtschaftliche Aktivitäten macht.
Steuerfreies Auslandseinkommen je nach Visumskategorie
LTR-Visum für Investoren, Ruheständler, Remote-Arbeiter und hochqualifizierte Fachkräfte
Bearbeitungszeit
von 30 bis 60 Tage
Keine Mindestaufenthaltsdauer für das LTR-Visum erforderlich
Vorteile und Vergleiche des Long-Term Resident Visum-Programms in Thailand
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Vermögende Privatpersonen
Die Kategorie „Wealthy Global Citizens“ des LTR-Visums richtet sich an vermögende Privatpersonen. Voraussetzungen sind: ein Jahreseinkommen von mindestens 80.000 USD in den letzten 2 Jahren, ein Vermögen ab 1 Mio. USD sowie eine Mindestinvestition von 500.000 USD in Thailand (z. B. Unternehmen, Staatsanleihen oder Immobilien).
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Vermögende Rentner
Die Kategorie „Wealthy Pensioners“ des LTR-Visums richtet sich an vermögende Ruheständler ab 50 Jahren mit einem passiven Einkommen von mindestens 80.000 USD jährlich. Alternativ genügt ein Einkommen ab 40.000 USD, wenn zusätzlich mindestens 250.000 USD in Thailand investiert werden (z. B. in Unternehmen, Staatsanleihen oder Immobilien).
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Hochqualifizierte Fachkräfte
Die Kategorie „Highly Skilled Professionals“ des LTR-Visums richtet sich an qualifizierte Fachkräfte, die in Thailand arbeiten möchten. Voraussetzung ist ein Jahreseinkommen von mindestens 80.000 USD in den letzten zwei Jahren (ausgenommen Bewerber bei Behörden) sowie entweder fünf Jahre Berufserfahrung, ein Doktortitel oder eine Anstellung bei einer thailändischen Behörde. Alternativ genügt ein Masterabschluss in Technologie oder Wissenschaft oder nachweislich relevante berufliche Expertise. Arbeitgeber müssen in der entsprechenden Branche tätig sein oder einer thailändischen Behörde, Universität, Bildungs- oder Forschungseinrichtung angehören.
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Remote-Arbeiter
Die Kategorie „Work-from-Thailand Professionals“ des LTR-Visums richtet sich an Personen, die für ein ausländisches Unternehmen von Thailand aus arbeiten. Voraussetzungen sind: ein Jahreseinkommen von mindestens 80.000 USD in den letzten zwei Jahren sowie mindestens fünf Jahre Berufserfahrung. Alternativ: 40.000 USD Einkommen plus Masterabschluss, Series-A-Finanzierung für ein selbst gegründetes Start-up oder ein eingetragenes Patent. Der Arbeitgeber muss entweder an der thailändischen Börse gelistet sein oder in den letzten drei Jahren einen Umsatz von mindestens 150 Mio. USD erzielt haben.
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Landerwerb
Ausländische Investoren können in Thailand kein Land direkt erwerben, jedoch Eigentumswohnungen im Rahmen der gesetzlichen 49 %-Grenze kaufen. Alternativ sind langfristige Pachtverträge oder der Erwerb über eine thailändische Unternehmensstruktur möglich, sofern diese mehrheitlich in thailändischem Besitz ist. Der Erwerb von Land allein berechtigt jedoch nicht zur Beantragung des LTR-Visums.
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Steuervorteile
Das LTR-Visum bietet Investoren attraktive steuerliche Vorteile und erleichtert Kapitalbewegungen. Dazu zählen vereinfachte internationale Geldtransfers und vereinfachte Devisenkontrollen. Für alle LTR-Kategorien sind Auslandseinkünfte steuerfrei – auch bei Überweisung nach Thailand. Hochqualifizierte Fachkräfte der Kategorie „Highly Skilled Professionals“ unterliegen hingegen einer reduzierten Einkommenssteuer von 17 %.
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Gültigkeit der Aufenthaltsgenehmigung
Die durch das LTR-Visum gewährte Aufenthaltsgenehmigung in Thailand ist 10 Jahre gültig und in zwei Fünfjahresabschnitte unterteilt. Visuminhaber müssen sich einmal jährlich bei der thailändischen Einwanderungsbehörde melden. Eine Verlängerung ist möglich, sofern alle Voraussetzungen weiterhin erfüllt sind.
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Mindestaufenthalt
Für die Aufrechterhaltung des LTR-Visums ist – abgesehen von der jährlichen Meldung bei der Einwanderungsbehörde – kein Mindestaufenthalt in Thailand erforderlich. Visuminhaber, die sich weniger als 183 Tage pro Jahr im Land aufhalten und keine Einkünfte nach Thailand transferieren, gelten in der Regel nicht als steuerlich ansässig.
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Physische Anwesenheit
Das LTR-Visum kann online beantragt werden. Für die Erfassung biometrischer Daten und die Aushändigung der Aufenthaltskarte ist jedoch eine persönliche Anwesenheit erforderlich.
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Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer für das LTR-Visum in Thailand beträgt in der Regel 30 bis 60 Tage, abhängig von der Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen und der jeweiligen Behördenprüfung.
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Familienangehörige
In den Antrag für das LTR-Visum können bis zu vier Familienangehörige einbezogen werden. Kinder müssen unter 20 Jahre alt sein und Ehepartner rechtsgültig verheiratet sein. Gleichgeschlechtliche Partnerschaften werden in Thailand derzeit nicht offiziell anerkannt.
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Krankenversicherung
Für das LTR-Visum in Thailand ist der Nachweis einer Krankenversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 50.000 USD erforderlich. Alternativ kann eine Bankeinlage von mindestens 100.000 USD bei einer thailändischen Bank als finanzieller Nachweis eingereicht werden.
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Arbeits- und Studienerlaubnis
Inhaber des LTR-Visums der Kategorie ‚Wealthy Global Citizens‘ erhalten keine Arbeitserlaubnis, da der Schwerpunkt dieser Visumskategorie auf Investitionen und dem Nachweis von Vermögenswerten liegt. Eine formale Studienerlaubnis ist in keiner der LTR-Kategorien vorgesehen.
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Sprache
Die Amtssprache in Thailand ist Thai. Englisch wird jedoch in bestimmten Verwaltungsbereichen sowie im Arbeitsmarkt verwendet, insbesondere in internationalen Unternehmen und bei Investitionsbehörden wie dem Board of Investment (BOI).
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Staatsbürgerschaft
Ausländische Investoren können unter bestimmten Voraussetzungen die thailändische Staatsbürgerschaft erwerben. Dazu zählen ein ununterbrochener Aufenthalt von mindestens fünf Jahren in Thailand sowie die Erfüllung spezifischer finanzieller und beruflicher Kriterien.
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Doppelte Staatsbürgerschaft
Thailand erlaubt unter bestimmten Bedingungen die doppelte Staatsangehörigkeit. Sie kann durch Geburt, Heirat oder Einbürgerung erworben werden, dies hängt jedoch ebenfalls von den Regelungen des Heimatlandes ab.
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Wehrpflicht
Die Wehrpflicht in Thailand gilt ausschließlich für thailändische Staatsangehörige. Männer, die sich in Thailand einbürgern lassen und zwischen 18 und 25 Jahre alt sind, unterliegen der Wehrpflicht. Die Dauer beträgt bis zu 24 Monate, abhängig von Bildungsstand und weiteren Faktoren.
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Bürgerrechte und Gesetze
Das LTR-Visum in Thailand gewährt Investoren langfristige Aufenthaltsrechte, eine Arbeitserlaubnis sowie steuerliche Vorteile. Zudem profitieren sie von vereinfachten Verwaltungsprozessen und bevorzugter Einreiseabwicklung.
Bewerbungs- und Bearbeitungsprozess
01 | Bewertung und Einarbeitung
Individuelle Beratung: Wir bieten Ihnen eine individuelle Beratung, damit Sie die bestmögliche Lösung finden und alle erforderlichen Voraussetzungen erfüllen.
Interessierte müssen sich zunächst über die offizielle Plattform registrieren und die Anforderungen prüfen. Dazu gehört die Vorbereitung der folgenden Dokumente:
Passfoto
Reisepass
Nachweis über finanzielle Mittel (Jahreseinkommen)
Krankenversicherung mit ausreichender Deckung
Nachweis über Investitionen (falls vorhanden)
Polizeiliches Führungszeugnis
Ausgefülltes Antragsformular
02 | Einreichung des Antrags
Der Antrag für das Long-Term Resident Visum in Thailand wird über die offizielle Plattform beim Board of Investment (BOI) eingereicht und von dieser Behörde geprüft.
03 | Gebühren
Die Visagebühr für das LTR-Visum beträgt 50.000 Baht (ca. 1.200 Euro).
03 | Bearbeitung des Antrags
Die Bearbeitungsdauer für das LTR-Visum in Thailand beträgt in der Regel 30 bis 60 Tage. In diesem Zeitraum erfolgt die Prüfung durch das Thailand Board of Investment (BOI). Nach Genehmigung muss das Visum innerhalb von 60 Tagen bei der thailändischen Einwanderungsbehörde beantragt werden.
04 | Genehmigung
Nach Genehmigung des Long-Term Resident Visums in Thailand wird es als Visumstempel im Reisepass eingetragen. Dieser Stempel dient gleichzeitig als Aufenthaltsgenehmigung und berechtigt, falls erforderlich, zur Nutzung einer digitalen Arbeitserlaubnis.
Besonderheiten in Thailand:
Das Long-Term Resident Visum in Thailand erlaubt einen langfristigen Aufenthalt ohne vorgeschriebene Mindestaufenthaltsdauer. Es bietet Flexibilität für Personen, die von den Vorteilen des Visums profitieren möchten, ohne dauerhaft in Thailand leben zu müssen.
Anforderungen an den Bewerber
Hauptantragsteller müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
Antragsteller müssen eine Krankenversicherung mit ausreichender Deckung nachweisen.
Antragsteller müssen ein polizeiliches Führungszeugnis ohne Eintragungen vorweisen.
Antragsteller müssen nachweisen, dass sie in den letzten zwei Jahren das erforderliche Mindesteinkommen erzielt haben.
Um sich für das LTR-Visum zu qualifizieren, müssen Antragsteller einer der vier festgelegten Kategorien des LTR-Visum-Programms angehören.
Immobilien Investment
Keine Aufenthaltspflicht zur Beibehaltung des Visums
Keine Besteuerung von Auslandseinkünften (je nach Visumkategorie)
LTR-Visum für Investoren, Ruheständler, Remote-Arbeiter und hochqualifizierte Fachkräfte
FAQ zu Thailand
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Das LTR-Visum ist in vier Kategorien unterteilt und richtet sich an vermögende Privatpersonen (Wealthy Global Citizens), vermögende Rentner (Wealthy Pensioners), hochqualifizierte Fachkräfte (Highly Skilled Professionals) und Remote-Arbeiter in Thailand (Work-From-Thailand Professionals).
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Jede Visumkategorie hat unterschiedliche Bedingungen. Die allgemeinen Voraussetzungen für alle Kategorien lassen sich jedoch wie folgt zusammenfassen:
- Der ausländische Reisepass muss noch mindestens ein Jahr gültig sein.
- Es muss eine Krankenversicherung bestehen, die eine Mindestdeckung von 50.000 USD abdeckt – alternativ kann auch ein Betrag von 100.000 USD auf einem thailändischen Bankkonto hinterlegt werden.
- Die Visumgebühr beträgt 50.000 Baht (ca. 1.200 Euro).
- Nach Erhalt des Visums ist eine jährliche Meldung bei der thailändischen Einwanderungsbehörde erforderlich. -
Nein, eine Immobilieninvestition, eine Beteiligung an einem Unternehmen oder ein Landerwerb allein reichen nicht aus, um sich für das LTR-Visum zu qualifizieren.
Im Rahmen der Kategorien Wealthy Global Citizens und Wealthy Pensioners muss zunächst ein Jahreseinkommen von mindestens 80.000 USD in den letzten zwei Jahren nachgewiesen werden. Zusätzlich ist eine Investition in ein Unternehmen, thailändische Staatsanleihen oder Immobilien in Thailand erforderlich.
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Ein vorzeitiger Verkauf oder die Schließung der Investition kann dazu führen, dass die Voraussetzungen für das LTR-Visum nicht mehr erfüllt sind. In solchen Fällen kann die Gültigkeit des Visums gefährdet sein oder eine Nachweispflicht über eine alternative qualifizierende Investition entstehen. Es ist daher ratsam, jede Veränderung mit der Einwanderungsbehörde abzustimmen.
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Die Teilnahme am LTR-Visum in Thailand kann steuerliche Auswirkungen im Heimatland haben – abhängig von der steuerlichen Ansässigkeit und dem Bestehen eines Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) zwischen Thailand und dem jeweiligen Herkunftsland.
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Nein, das LTR-Visum selbst ist keine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung, sondern ein zeitlich befristetes Visum für bis zu 10 Jahre (5 Jahre + Verlängerung).
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Eine thailändische Staatsbürgerschaft ist mit dem LTR-Visum nicht direkt möglich, kann aber nach Erhalt einer dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung und einem mindestens fünfjährigen ununterbrochenen Aufenthalt in Thailand beantragt werden.
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Nein, die Beantragung des LTR-Visums kann vollständig digital erfolgen. Eine persönliche Vorsprache ist in der Regel nicht notwendig – alle Schritte lassen sich online über die zuständigen Behörden oder anerkannte Vermittler abwickeln.
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Nein, für das Aufrechterhalten des LTR-Visums ist keine Mindestaufenthaltsdauer in Thailand vorgeschrieben. Visuminhaber müssen sich lediglich einmal jährlich bei der thailändischen Einwanderungsbehörde melden, unabhängig davon, wie lange sie sich tatsächlich im Land aufhalten.
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Nach Genehmigung des LTR-Visumantrags kann die Aufenthaltskarte entweder bei einer thailändischen Botschaft oder direkt in Thailand beantragt und ausgestellt werden. Die Ausstellung erfolgt innerhalb von 60 Tagen nach Erhalt des Genehmigungsschreibens.