Ungarn - Guest Investor Residence Permit

Ungarn bietet ein attraktives Umfeld für Investoren, die Wert auf Stabilität, Wachstum und Lebensqualität legen. Die zentrale Lage in Europa, gut ausgebaute Infrastruktur und wettbewerbsfähige Steuersätze schaffen ideale Voraussetzungen für nachhaltige Investments. Gleichzeitig überzeugt das Land mit einem reichen kulturellen Erbe, moderaten Lebenshaltungskosten und einem entspannten Lebensstil. Wer hier investiert, profitiert nicht nur wirtschaftlich, sondern gewinnt auch an Lebensqualität.

Investition in Immobilienfonds:
Ab 250.000 EUR

Spende an Hochschulen:
Ab 1.000.000 EUR

5 Monate bis zum Golden Visa

Daueraufenthaltsgenehmigung
nach 3 Jahren möglich

Vorteile und Vergleich

Ablauf der Bewerbung

Anforderungen

Immobilien Investment

Häufige Fragen

Vorteile und Vergleich des ungarischen Golden Visa

  • Immobilienfonds

    Eine Investition von mindestens 250.000 EUR in einen ungarischen Immobilienfonds berechtigt zur Beantragung des Golden Visa. Der Fonds muss bei der Ungarischen Nationalbank registriert sein, behördlich als vertrauenswürdiger Anbieter gelten und mindestens 40 % seines Vermögens in Wohnimmobilien in Ungarn investieren.

  • Spende an Hochschulen

    Eine Spende von mindestens 1.000.000 EUR an eine ungarische Hochschule, die von einer öffentlichen Stiftung getragen wird, kann für das Golden Visa qualifizieren. Diese Investition unterstützt Bildung und Forschung. Zusätzlich musst du eine Wohnung in Ungarn mieten oder kaufen, um eine registrierte Adresse für den Aufenthalt nachzuweisen.

  • Erwerb von Land

    Ausländische Investoren dürfen in Ungarn Wohn- und Gewerbeimmobilien kaufen, jedoch kein Ackerland. Nicht-EU-Bürger benötigen dafür eine behördliche Genehmigung. Diese Investition berechtigt nicht zum Golden Visa.

  • Gültigkeitsdauer der Aufenthaltsgenehmigung

    Das Golden Visa ist für zehn Jahre gültig und kann um weitere zehn Jahre verlängert werden. Die dazugehörige Aufenthaltskarte hat dieselbe Gültigkeitsdauer.

  • Dauer der Bearbeitung

    Die Bearbeitungszeit des Antrags bis zum Erhalt des Golden Visa beträgt etwa fünf Monate.

  • Physische Anwesenheit

    Den Antrag für das Golden Visa musst du persönlich beim ungarischen Konsulat einreichen. Nach der Genehmigung wird dir ein Guest Investor Visa ausgestellt, mit dem du innerhalb von sechs Monaten nach Ungarn einreisen musst, um dort die Aufenthaltsgenehmigung – das sogenannte Golden Visa – zu beantragen.

  • Familienangehörige

    Zugelassene Familienangehörige sind Ehepartner, Kinder unter 25 Jahren sowie finanziell abhängige Eltern des Hauptantragstellers oder dessen Ehepartners.

  • Visafreies Reisen

    Mit dem ungarischen Golden Visa kannst du visumfrei in alle 29 Schengen-Staaten reisen und dich dort bis zu 90 Tage innerhalb von 180 Tagen aufhalten.

  • Mindestaufenthalt

    Für den Erhalt des Golden Visa ist kein Mindestaufenthalt in Ungarn erforderlich.
    Bei einem Aufenthalt von über 183 Tagen pro Jahr giltst du dort als steuerlich ansässig.

  • Steuervorteile

    Die Einkommensteuer beträgt pauschal 15 %, die Körperschaftsteuer liegt bei nur 9 % – dem niedrigsten Satz in der EU. Auch Kapitalerträge und Dividenden werden mit 15 % besteuert. Wer dauerhaft in Ungarn lebt, kann zusätzlich von Freibeträgen und familienbezogenen Vergünstigungen profitieren.

  • Kapitalbewegung

    Golden Visa-Inhaber genießen in Ungarn weitgehende Kapitalverkehrsfreiheit. Investitionen, Überweisungen und Zahlungen sind grundsätzlich ohne Einschränkungen möglich – sowohl innerhalb der EU als auch international. Bestimmte strategische Sektoren können jedoch einer behördlichen Prüfung unterliegen.

  • ​​Krankenversicherung

    Antragsteller*innen müssen eine private oder internationale Krankenversicherung abschließen, die den Aufenthalt in Ungarn abdeckt. Nach Erhalt der Aufenthaltserlaubnis besteht die Möglichkeit, sich in das ungarische Gesundheitssystem (NEAK) einzubinden.

  • Studien- und Arbeitserlaubnis

    Inhaber eines ungarischen Golden Visa dürfen in Ungarn leben, arbeiten und studieren. Sie erhalten eine langfristige Aufenthaltserlaubnis, die ihnen den Zugang zum Arbeitsmarkt und zu Bildungseinrichtungen ermöglicht.

  • Daueraufenthaltserlaubnis

    Nach drei Jahren legalem Aufenthalt in Ungarn kannst du die Daueraufenthaltsgenehmigung beantragen.

  • Staatsbürgerschaft

    Nach achtjährigem Aufenthalt in Ungarn mit einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis kann die Staatsbürgerschaft beantragt werden. Voraussetzung dafür ist unter anderem das Bestehen der ungarischen Staatsbürgerschaftsprüfung – schriftlich und mündlich, in der Regel auf mindestens A2-Niveau.

  • Doppelte Staatsbürgerschaft

    Ungarn erlaubt die doppelte Staatsangehörigkeit. Antragsteller können diese beantragen, sofern ihr Herkunftsland ebenfalls eine doppelte Staatsangehörigkeit zulässt.

  • Wehrpflicht

    Ungarn hat keine Wehrpflicht; ungarische Staatsbürger können den Militärdienst freiwillig leisten.

Bewerbungs- und Bearbeitungs-Prozess

01 | Bewerbung und Einarbeitung:

  • Individuelle Beratung: Du erhältst eine maßgeschneiderte Beratung von uns, um sicherzustellen, dass du alle Voraussetzungen erfüllst.

  • Hintergrundprüfung: Vor Beginn des Verfahrens erfolgt eine Hintergrundprüfung zur Einschätzung deiner Eignung. Dafür genügt dein Reisepass.

  • Überprüfung der Berechtigung: Die Kriterien für eine der folgenden Investitionen müssen erfüllt werden:

    • Ab 250.000 € in Immobilienfonds

    • Ab 1.000.000 € Spende an Hochschulen

  • Antragsvorbereitung: Erforderliche Dokumente müssen vorbereitet werden, darunter:

    • Gültiger Reisepass

    • Polizeiliches Führungszeugnis

    • Nachweis der Investition

    • Nachweis der Krankenversicherung

    • Nachweis der Unterkunft

    • Passfotos

    • Eheurkunde (falls zutreffend)

    • Geburtsurkunden der Kinder (falls zutreffend)

02 | Einreichung des Antrags:

  • Der Antrag muss persönlich beim ungarischen Konsulat oder der Botschaft in der Nähe des Wohnsitzes gestellt werden.

  • Zunächst wird ein Guest Investor Visa ausgestellt, das als Visum-Sticker in den Reisepass eingetragen wird und eine Gültigkeit von sechs Monaten besitzt.

  • Innerhalb dieses Zeitraums musst du nach Ungarn einreisen, deine Investition abschließen und anschließend eine langfristige Aufenthaltserlaubnis – das sogenannte Golden Visa – beantragen.

03 | Bearbeitung der Dokumente und des Antrags:

  • In der Regel dauert die Bearbeitung des Antrags bis zur Ausstellung des Golden Visa etwa fünf Monate.

  • Gebühren: Die Verwaltungsgebühren für den Antrag liegen meist zwischen €500 und €1.000 pro Person – je nach Anbieter und Aufwand.

    Zusätzlich entstehen Kosten für die biometrische Erfassung, die Aufenthaltskarte, das Visum sowie gegebenenfalls für Übersetzungen und rechtliche Unterstützung.

04 | Genehmigung & Aushändigung der Aufenthaltskarte:

  • Nach der Genehmigung und Einreise nach Ungarn musst du bei der Generaldirektion für Einwanderung und Staatsangehörigkeit (OIF) deine Aufenthaltskarte beantragen.

  • Sobald die Aufenthaltskarte ausgestellt ist, wirst du benachrichtigt, um sie persönlich vor Ort bei der Behörde abzuholen.

Besonderheiten in Ungarn:

Für das ungarische Golden Visa ist kein Mindestaufenthalt nötig – nur eine einmalige Einreise zur Beantragung der Aufenthaltserlaubnis.

Anforderungen an den Bewerber

  • Hauptbewerber müssen mindestens 18 Jahre alt sein und Staatsangehörige eines Nicht-EU-/EWR-Landes sein.

  • Bewerber dürfen keine Vorstrafen haben. 

  • Eine gültige Krankenversicherung für Ungarn ist erforderlich.

  • Bewerber müssen nachweisen, dass sie über ausreichende finanzielle Mittel zur Durchführung der vorgesehenen Investition verfügen.

  • Die Herkunft der eingesetzten Gelder muss eindeutig nachvollziehbar, transparent und rechtmäßig sein.

Daueraufenthalt nach 3 Jahren möglich

Investition in Immobilienfonds:
Ab 250.000 EUR

Spende an Hochschulen:
Ab 1.000.000 EUR

Mindesthaltedauer des Immobilienfonds: 5 Jahre

FAQ zu Ungarn

  • Das Golden Visa und die dazugehörige Aufenthaltserlaubnis sind zehn Jahre gültig und können einmalig um weitere zehn Jahre verlängert werden.

  • Ja, nach drei Jahren legalem Aufenthalt in Ungarn kannst du eine unbefristete Daueraufenthaltserlaubnis beantragen.
    Wichtig: Du darfst in diesen drei Jahren nicht länger als 270 Tage insgesamt oder vier Monate am Stück außerhalb Ungarns verbringen.

  • Ja, nach acht Jahren mit Daueraufenthaltserlaubnis – also insgesamt nach 11 Jahren Aufenthalt – kannst du die ungarische Staatsbürgerschaft beantragen. Voraussetzung sind u. a. Sprachkenntnisse auf A2-Niveau, ein stabiler Wohnsitz und ein Nachweis über Integration (z. B. kultureller Test).

    • 250.000 € Investition in einen staatlich genehmigten Immobilienfonds (mind. 40 % in Wohnimmobilien).

    • 1.000.000 € Spende an eine ungarische Hochschule, die von einer öffentlichen Stiftung verwaltet wird.

  • Nein, der direkte Immobilienkauf ist nicht Teil des aktuellen Programms. Nur Investitionen in genehmigte Immobilienfonds sind zulässig.

  • Für die Investition in Immobilienfonds gilt eine Mindesthaltefrist von fünf Jahren. Wird die Investition vor Ablauf dieser Frist zurückgezogen, kann die Aufenthaltserlaubnis aberkannt oder nicht verlängert werden.

    Bei einer Spende an eine Hochschule entfällt eine Haltefrist – die Zahlung ist einmalig und endgültig, ohne weitere finanzielle Verpflichtungen.

  • Wenn du in Ungarn steuerlich ansässig wirst, kannst du von den niedrigen Steuersätzen profitieren – etwa einer Einkommensteuer von 15 % oder einer Unternehmenssteuer von 9 %. Besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Ungarn und deinem Heimatland, wird eine doppelte Besteuerung vermieden.

  • Nein, du kannst die Verlängerung auch über das Konsulat oder online beantragen, solange deine Investition weiterhin besteht und die Voraussetzungen erfüllt sind.

  • Du erhältst das Golden Visa in Form einer Aufenthaltskarte, die du bei der Generaldirektion für Einwanderung und Staatsangehörigkeit (OIF) beantragst. Nach der Ausstellung musst du die Karte persönlich vor Ort abholen.